BAG Beschluss bei Rechtsabteilung securitas

  • Die Rechtsabteilung der securitas Holding Deutschland beschäftigt sich mit dem Beschluss des BAG, um die Auswirkungen zeitnah umsetzen zu können.


    Einzelne Bereiche ermitteln jetzt die Gesamtstundenzahlen der Mitarbeiter um diese dann entsprechend anders einzusetzen. Sonst könnte es sein, daß MA die letzten Monate ohne Arbeit / Lohn zu hause sitzen. Vier Monate 260 Stunden ergibt eine Überarbeit von 52 Stunden monatlich, also 208 Stunden...


    Firmen, die den Beschluß nicht umsetzen und den Wettbewerbsvorteil nutzen werden wohl ohne Ausnahme zur Anzeige gebracht...

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  • Sehr interessant !



    Zitat

    Firmen, die den Beschluß nicht umsetzen und den Wettbewerbsvorteil nutzen werden wohl ohne Ausnahme zur Anzeige gebracht...



    Aber den BMTV setzt man schon um ! Wirklich alles interessant !

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  • Ver.di hat es auch schon geschaft, das Urteil von 2004 und den Beschluß vom 24.01.2006 an die Rechtsabteilung zur übergeben.


    Warten wir mal die Stellungnahmen ab.

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  • Ein User namens make-my-day hat bezüglich der Arbeitszeitrichtlinie Bewachungsgewerbe, gab wie ich finde, ein interessantes State ab, gefunden auf Wachleute.de. Es geht ja um die Frage, wie überleben wir, wenn wir nur 208 Std. arbeiten dürfen.



    Zitat


    ihr dürft eins nicht vergessen:


    solange der unternehmer (euer AG) von seinem kunden, um konkurrenzfähig zu bleiben nicht mehr als 10,85 euro /std. für objektsicherung bekommt, wird es für diesen sehr schwierig, eurer forderung nach mehr lohn nachzukommen. (preise z.b. TKS, securitas, interschutz u.a.).
    es gibt tausende von klein-sicherheitsunternehmen (oft subunternehmer für grosse wie securitas o.a.) die auf ausbildung der mitarbeiter und die einhaltung kostenintensiver umsetztung von vorschriften (z.b. 34a GewO - seminar bei der IHK) bewußt verzichten, um mit dumpingpreisen den markt kaputt zu machen.


    der kunde interessiert sich nicht für qualität oder kompetenz - für den ist alleine der preis relevant!


    übrigens: der unternehmer hat auch noch sozialabgaben für euch, einkommensteuer, umsatzsteuer (im voraus!), gewerbesteuer, IHK-beiträge und BG-beiträge (welche sich in der höhe nach der lohnsumme richten!)


    natürlich ist der tariflohn ein hungerlohn (ich mach den job jetzt auch schon 17 jahre), aber wie soll er euch 8 euro/std. zahlen (und ich bin sicher, die meisten würden es mit freuden tun), wenn er nur 10,85 euro/std. vom kunden nehmen kann?
    wenn er das machen würde, wäre er in kürzester zeit insolvent (spätestens nach einem jahr durch das finanzamt) und ihr alle arbeitslos - weil er es nicht schafft, die laufenden unkosten zu decken.


    setzt mal die scheuklappen für einen moment ab und versucht mal über den horizont hinaus zu schauen.
    oder macht die konzession und gründet ein eigenes unternehmen. dann werdet ihr wissen, wovon ich rede.


    p.s.: vergesst niemals, das die gewerkschaften wie ver-di und andere sich über eure beiträge, die sich prozentual nach der lohnhöhe richten, finanzieren!
    d.h. das die gewerkschaften vor allem ein eigenes finanzielles interesse an lohnerhöhungen haben - welches garantiert über den interessen der mitglieder steht....


    Zitat Ende

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  • Zitat


    Ver.di hat es auch schon geschaft, das Urteil von 2004 und den Beschluss vom 24.01.2006 an die Rechtsabteilung zur übergeben.
    Warten wir mal die Stellungnahmen ab.


    Die Stellungnahme ist das dazu keine Stellung genommen wird......................

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