Letzte Woche wurde ein Kollege beim Tanken vom Tankstellenbetreiber frech drauf hingewiessen, das er beim nächsten mal die Schusswaffe im Auto zu lassen hat. lol01
Als er mir das erzählte, viel mir direkt § 28 Abs. 2 ein. Der besagte § sagt aus: Die Schusswaffe darf nur bei der tasächlichen Durchführung eines konkreten Auftrags geführt werden. Aber beim Tanken ?
Habe schon öfters gelessen das Kollegen beim Einkaufen ( Trinken, Essen) ärger mit der Polizei hatten. Was ich nicht verstehen kann ! Essen und Trinken sind Grundbedürfnisse! Soll ich lieber verdursten wenn es draussen über 30 grad ist ?
Habe sogar schonmal diesbezüglich gelesen, das ein Kollege (andere Firma) von der Polizei festgenommen wurden ist, als er sich ein Döner kaufen wollte. Angeblich hat eine Person Angst bekommen als er die Waffe gesehen hatte.
:dash: palaber01