Schießtraining

  • Hallo! :)


    Wie ihr schon gehört habt, müssen wir in dem Bereich alle ... Monate ein Schießtraining absolvieren.
    Mein Chef möchte die Zeit (Arbeit) nicht bezahlen.
    Christian Wolff war einer der ersten, der in seinem Todesjahr 1754 einen zeitgemäßen Arbeitsbegriff einführte: „Die Verrichtungen, welche der Mensch vornimmt, zeitliches Vermögen zu erwerben, wird Arbeit genannt“.
    Das kann doch nicht rechtens sein was mein Arbeitgeber da macht? knueppel1
    Des Weiteren möchte ich gerne mal eure Meinung hören, wie das mit der Versicherung bei einem Unfall aussieht!?
    Ist das dann ein Arbeitsunfall oder nicht ?


    Gruss victory01

  • :(


    Hey Solution,
    das Schiessen ist Arbeitszeit und muss bezahlt werden und bei einem Unfall ist das ein AU.


    Frag mich bitte nicht nach Vorschriften , da gibt es hier bestimmt User die Dir das hier vorbeten können. ;)

  • Hey Solution,
    das Schiessen ist Arbeitszeit und muss bezahlt werden und bei einem Unfall ist das ein AU.


    Ein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist ein Unfall eines Versicherten, der rechtlich wesentlich durch eine versicherte Tätigkeit verursacht und nicht absichtlich herbeigeführt ist.


    Bin Ich überhaubt versichert wenn ich für die Tätigkeit nicht bezahlt werde? Die unbezahlten Std. werden auch nicht festgehalten!


    ?(?(

  • Die Bezahlung als Arbeitszeit ist nicht ausschlaggebend für den Versicherungsfall.


    Die Weihnachtsfeier der Firma wäre z.B. auch keine bezahlte Arbeitszeit, ein Unfall dort könnte aber dennoch ein Arbeitsunfall sein...


    Da das Schiesstraining auch per BG vorgeschrieben ist, ist jenes von der Firma veranstaltet selbstverständlich auch eine versicherte Tätigkeit.

  • Solution, für Sicherheitsmitarbeiter die Dienst mit Schusswaffe machen ist Schießtraining vorgeschrieben.
    Mindestens 4 mal im Jahr.
    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Durchführung zu ermöglichen und zu kontrollieren.
    Er muß die Munition und Schießstandkosten bezahlen.
    Ebenso ist erforderliches Waffentraining reguläre Arbeitszeit, die der Arbeitgeber natürlich bezahlen muß.
    Lasst euch nicht über den Tisch ziehen.

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