Fragen zum Krankengeld/Arbeitsvertrag/Arbeitszeitschutzgesetz

  • Meine Firma zahlt nach aktuellem NRW Tarif (Raum Köln). Also 9 Euro die St plus Zulagen.


    Bezahlt mir aber im Krankheitsfall nur 70% Prozent des Grundlohnes. Ich meine aber es wären aber 100%. Also besagte 9 Euro.
    .
    Spritgeld. Ab wieviel Km Anfahrt ist die Firma verpflichtet Spritgeld zu Zahlen bzw. was ist zumutbar an Km?


    Dienste. Ist es zulässig das man alle 4 Wochenenden durchgehend Dienst hat ohne das von Firmenseite dazu eine Notwendigkeit besteht?
    Also kein Personalmangel oder so Scherze....


    Wenn ich die zuständige VBG informiere über Misstände, sowie zum Thema Arbeitssicherheit, Kontrolliert das die VBG?


    Wenn die Firma laut NRW Tarif 9 Euro Grundlohn zahlt. Aber im Arbeitsvertrag 10 Euro plus Zulagen schreibt. Sind die 10 Euro Grundlohn dann EINKLAGBAR?


    Wer ist zuständig wenn die Firma die Mitarbeiter mit nur 5-6 St Pause zwischen den Schichten einsetzt?

  • ...wenn das die Zustände bei deinem Arbeitgeber darstellt- mein Beileid. Ja,die Bg Kontrolliert ggf. ,aber das sind nur OwiGs -erst wenn was passiert gibts richtig was auf die Mütze...wegen dem Lohn unbedingt zum Anwalt ggf. über die Gewerkschaft...ich hatte auch mal so ne Schweinefirma..da ist dann ein Kollege an die Auftraggeber herangetreten...muß man aber auch erstmal den Mut zu haben..ich wünsch dir und deinen K0llegen viel Erfolg beim Kampf gegen das Unrecht-wenn ihr den denn aufnehmt..

  • Zu Teilen deines Postings gab es hier schon diverse Antworten, finde die aber auf die Schnelle nicht.
    Bezüglich der km kann ich aber sagen, das du von deinen AG nichts zu erwarten hast, er braucht dir gar nichts zu zahlen, und ich glaube mal gelesen zu haben, dass 2,5 Stunden pro Fahrt zumutbar sein sollen.
    Zu deinen Wochenenddienste gibt es auch eindeutige Regeln, solange du mindestens 15 Sonntage im Jahr frei hast, kann dein Chef dir auch weithin ein, zwei Monate lang dein Wochenende vermiesen.
    Zu deinen anderen Fragen wühl dich mal ein bisschen durch die Suche. :grin:

  • Bzgl. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Nicht! Krankengeld, das ist was anderes, nämlich die Leistung der GKV nach den ersten 6 Wochen Lfz durch den Arbeitgeber, und jene Leistung beträgt tatsächlich 70% des regelmässigen sv-pflichtigen Bruttolohns): Ja, 100% des Brutto, zahlbar nach dem Lohnausfallprinzip.
    Selbst wenn Dein Arbeitgeber den diesbezüglichen Tarifvertrag für NRW nicht anwendet (ist dort in einem separaten TV geregelt, welcher NICHT allgemeinverbindlich ist) würde die gesetzliche Regelung greifen, die dann allerdings auch nichts anderes besagt.


    Lohn: Wenn im Arbeitsvertrag 10 EUR stehen, dann sind auch 10 EUR zu zahlen.


    Wegen dieser 2 Dinge würde sich der Weg zum Anwalt auf jeden Fall anraten!



    Spritgeld: Es gibt im MTV NRW tatsächlich die Regelung, dass der Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss leisten muss, WENN der Arbeitnehmer auf Veranlasung des Arbeitgebers in ein Objekt versetzt wird, das mehr als 30km von seinem Wohnsitz entfernt ist.
    Diese Regelung bietet aber relativ Spielraum für Interpretation... sicher dürfte sein, dass keine Fahrtkosten zu erstatten sind, wenn der Arbeitnehmer mehr oder weniger auf eigene Veranlassung in einem weiter entfernten Objekt seinen Dienst leistet, er also z.B. direkt bei Einstellung das Objekt genannt bekommt und einverstanden ist.
    Weiteres Problem: Der MTV NRW ist nicht allgemeinverbindlich. Ohne vertragliche Tarifbindung wird es da ohnehin eng...



    Zuständig für Verstösse gegen das ArbZG (Arbeitszeitgesetz, nicht Arbeitszeitschutzgesetz, das gibt es nicht) wäre in erster Linie die Gewerbeaufsicht - wie auch immer diese Behörde in NRW benannt ist bzw. wer dafür zuständig ist.
    Die VBG kann da zwar auch tätig werden, da dies im weiteren Sinne auch zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gehört, aber effektiver sind in solchen Dingen die Behörden.
    Wie aber von Colle schon zutreffend geschrieben: Solange Du mindestens 15 Sonntage im Jahr frei hast und auch in den Wochen, in denen Du sonntags arbeiten musst Ersatzruhetage innerhalb der Woche bekommst, ist da wenig zu meckern. Was anderes sind natürlich die Ruhezeiten zwischen den Arbeitstagen/Schichten. Unterhalb von 9 Stunden geht gar nix (und selbst bei den 9 Stunden muss ein Ausgleich erfolgen).

  • Ja nächste Woche definitiv zum Anwalt. Es ärgert mich halt maßlos das es ausgerechnet einer der Großen in der Branche ist. Ich dachte das Schikane und die Behandlung als Massenware Wachmann endlich vorbei wären. Aber leider.....

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