Gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz müssen alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie
Fahrten gewerblich durchführen und
mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E oder D/DE erforderlich ist,
regelmäßig alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren. Wer seinen Führerschein ab dem 10. September 2009 (C-Klassen) bzw. ab dem 10. September 2008 (D-Klassen) erwirbt, muss zusätzlich eine Grundqualifikation absolvieren, um gewerbliche Fahrten durchzuführen.
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz beruht auf der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. Die Richtlinie der Europäischen Union musste auch in allen anderen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Hat einer schon eine Ahnung wie das mit dem Geld u. Werttransport aussieht? Gibt es da eine Ausnahmeberechtigung? Bin echt mal gespannt wie das funzen soll. :dash: