Gute Bessserung dem Kollegen
Beiträge von werner
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http://www1.wdr.de/mediathek/v…ttransportfahrer-100.html
Bericht über den Streik in Oberhausen -
Gerne Danke ,ich nehme Moritz Fiege be--er
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Und die 3,5 T sind falsch,es sind 7,5 T. lol01 lol01
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Es ist nicht alles korrekt was du schreibst.
Klasse 2 Führerschein verlängern
Noch mit "dem Alten" unterwegs?
Dann
können Sie solange noch LKW mit über 7,5 t fahren, bis Sie das 50.
Lebensjahr erreicht haben. Spätestens dann wird es Zeit, Ihren
Führerschein auf die neue Fahrerlaubnis der Klasse CE umstellen zu
lassen. Ihr Führerschein wird dann auf eine Geltungsdauer von fünf
Jahren befristet.
Für jede Verlängerung über Ihr 50. Lebensjahr hinaus müssen Sie laut Fahrerlaubnisverordnung folgende Untersuchungen vornehmen lassen:- die ärztliche Untersuchung zum Ausschluss von Erkrankungen, die Ihre Fahreignung beeinträchtigen.
- die Untersuchung Ihres Sehvermögens hinsichtlich der Sehschärfe, des Gesichtsfeldes, des Farb- und Stereosehens.
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Solution
Du beziehst dich auf die Besitzstandwahrung für Führerscheine,dass eine hat mit dem anderen jedoch nichts gemein. -
Da hast du etwas falsches gehört,auch GuW Transporte unterliegen dem BKFQG.
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Auch die Mitarbeiter von Ziemann machen die Module.Alles über 3,5T unterliegt dem BKF Gesetz,auch der Geldtransport.
https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg/BJNR195810006.html
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Locationscout welche Erfahrung als Kaufm. Angestellter hast du im GWT ???
Werner -
Ja,wurde mir in der Novemberabrechnung gutgeschrieben.
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Ich habe in all den Jahren zu viele Trauerflore an die Antennen angebracht,weil viele Kollegen erschossen wurden. cry01 cry01
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Hallo
Diese Tagesblätter mußten wir auch führen,solange bis wir von der Ausnahmeregelung der EUerfahren haben.
Wie lange es diese Verordnung der EU schon gibt,kann ich leider nicht sagen.Eventuell hat sich das mit der
Anzeige bei euch überschnitten?
Wenn dem so sein sollte: Entschuldigung cdn94.
Werner -
Hallo badisch_nsl
besser wie du hätte ich es nicht schreiben können
ich hoffe das cdn94 jetzt endlich auch kapiert,das man auf die Feinheiten achten muss.Ansonsten gebe ich es auf knueppel01
werner -
Dann wurde dieser Transport mit einem normalen LKW ausgeführt,nicht mit einem gepanzertem
Spezialtransporter.
Noch einmal:Gepanzerte Spezialtransporte unterliegen nicht der Tacho bzw Fahrerkarte.Normale LKW
schon. :hmm:
Werner
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Hallo
CDN 94
Lies bitte mal den Link,den Drago eingestellt hat.Und zwar:
Abschnitt 5
Ausnahmen§ 18
Ausnahmen gemäß Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und 3821/8513. Spezialfahrzeuge für Geld- und/oder Werttransporte.GrußWerner -
Nein, würde sie nicht. Zum einen weil es ganz normale LKW´s sind und zum anderen würde die BAG diese Ausnahmegenehmigung ohne hin nicht erteilen. Eine Kann Bestimmung hebt keine Pflicht auf. Im übrigen ohne Fahrerkarte läuft der LKW eh nicht. Es umzurüsten würde viel teurer als die Fahrerkarte.Hallo cdn94
Ich muss dich leider belehren,
Die BAG erteilt keine Ausnahmegenehmigung,sondern kontrolliert nur bestehende Gesetzliche Vorschriften.
Jeder LKW läuft ohne Fahrerkarte,es wird lediglich angezeigt, das keine Karte eingelegt wurde.
Und wie ich vorher schon geschrieben habe: Spezialfahrzeuge für Geld- und/oder Werttransporte !!!!
Also:achte auf die Feinheiten.
Werner -
Hallo
Deswegen habe ich ja auch geschrieben,Spezialfahrzeuge für Geld- und/oder Werttransporte.Leihfahrzeuge oder wie du sagst 7,5 t sind davon nicht ausgenommen.Hier gilt es die Feinheiten zu beachten.
Fährst du z.b. einen LKW mit speziellen Verschlüssen,würde die Pflicht die Fahrerkarte zu benutzen
entfallen.
Mit freundlichen Grüßen
werner
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Hallo Mecklenburger
Du hast deine Hausaufgaben nicht Richtig gemacht. stop01Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer der Fahrerkarte beträgt bei der Erstausstellung und Erneuerung fünf Jahre. Sie beginnt mit dem Datum der Personalisierung. Bei der Erneuerung auf Grund von Beschädigung oder Fehlfunktion beginnt sie mit dem Datum der Personalisierung. Bei der Erneuerung auf Grund des Ablaufs der Gültigkeitsdauer beginnt die Gültigkeitsdauer der neuen Fahrerkarte mit dem Tag, der dem Tag des Ablaufs der Gültigkeit der vorherigen Fahrerkarte folgt. Wird eine Fahrerkarte ersetzt, entspricht die Gültigkeitsdauer der Gültigkeitsdauer der ersetzten Karte.Und es kommt noch etwas:
Welche nationalen Ausnahmeregelungen gibt es zur Kontrollgerätepflicht?
(KFG, § 24 (2a)
Absatz 2 gilt nicht, wenn das Fahrzeug mit einem Kontrollgerät im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 ausgerüstet ist. Von der Anwendung dieser Verordnung werden gemäß Artikel 3 Abs. 2 der genannten Verordnung folgende Fahrzeuge freigestellt:- Spezialfahrzeuge für Geld- und/oder Werttransporte victory01
Nimm es sportlich,ich habe auch sehr lange nach diesen Antworten gesucht.
werner