??berpr??fung von Bewilligungsbescheiden

  • ??berpr??fung von Bewilligungsbescheiden
    Hessisches Landessozialgericht - Pressemitteilung vom 16.05.06 - Sozialrecht


    Dem Empf?¤nger von Arbeitslosengeld obliegt es, die Richtigkeit der ihm zugestellten Bewilligungsbescheide zumindest summarisch auf ihre Richtigkeit und Plausibilit?¤t zu ??berpr??fen.


    Ein Arbeitsloser, der sich f??r die H??he seiner Lohnersatzleistungen nicht interessiert, der die Bewilligungsbescheide der Bundesagentur nur abheftet, aber nicht sorgf?¤ltig liest, und der ungepr??ft davon ausgeht, es werde schon alles stimmen, handelt grob fahrl?¤ssig.


    Er muss evtl. zu viel gezahltes Geld zur??ckerstatten. Darauf wies das Hessische Landessozialgericht hin und best?¤tigte damit eine Entscheidung des Sozialgerichts Marburg.


    Im vorliegenden Fall war einem heute 36j?¤hrigen Handwerksmeister aus dem Schwalm- Eder-Kreis ein um mehr als 60% zu hohes Arbeitslosengeld bewilligt worden. Da der Mann schon zuvor â?? korrekt berechnete â?? Leistungen der Bundesagentur f??r Arbeit erhalten hatte, h?¤tte ihm, so die Richter der 2. Instanz, eine Differenz von 80 â?? w??chentlich auffallen m??ssen. Der Arbeitslose hatte argumentiert, er sei nicht verpflichtet, Bewilligungsbescheide auf ihre Richtigkeit zu ??berpr??fen.


    Dies lie?? das Gericht nicht gelten. Zur Sorgfaltspflicht von Leistungsempf?¤ngern geh??re u.a. die Beachtung von Merkbl?¤ttern, in denen das Verh?¤ltnis von Lohnersatzleistungen zum zuvor erzielten Arbeitsentgelt erkl?¤rt werde. Es sei im ??brigen nicht glaubhaft, dass ein Handwerksmeister ein so â??unterdurchschnittliches Interesse an seinem Einkommenâ?? habe, dass er nicht einmal die H??he seines Arbeitslosengeldes pr??fe. Insofern sei das zu viel gezahlte Arbeitslosengeld zu erstatten.


    Hessisches Landessozilgericht - Urteil vom 10.04.06 (AZ L 9 AL 163/05)

  • Ich halte das Urteil f??r bedenklich. Sicherlich, mu?? ich davon ausgehen, das beh??rdliche Schreiben ihre Richtigkeit haben, das trifft insbesonder auf Zahlungen zu, die ich von Beh??rden erhalte, das ist schlie??lich denen ihr "t?¤glich Brot". ??u??erst ungl??cklich find ich die Formulierung.

    Zitat

    Der Arbeitslose hatte argumentiert, er sei nicht verpflichtet, Bewilligungsbescheide auf ihre Richtigkeit zu ??berpr??fen.


    Nat??rlich ist man verpflichtet, Bescheide usw. auf ihre Richtigkeit zu ??berpr??fen. Wenn ich das dann getan habe und alles f??r mein Daf??rhalten ist korrekt, dann soll mir die Beh??rde erstmal nachweisen, welche Fehler ich begangen habe. Wenn man dagegen sagt, ich brauch das nicht zu kontrollieren, kann man sehr wohl zur Veranwortung gezogen werden.


    Falls der Handwerksmeister anwaltlich vertreten war, w??rd ich mich umgehend von dem trennen :grin:

  • [quote author=JuppSchmidt link=topic=1172.msg6240#msg6240 date=1147990046]
    Naja, lass den mal 80â?? zuwenig auf seinem Bescheid haben. was meint ihr, wie schnell er sich beschweren w??rde. :rolleyes:
    [/quote]
    ;D Will ich gar nicht abstreiten Jupp, nur darum gings ja nicht bei dem Urteil. Die Beh??rde soll mir sagen, was ich bei der ausrechnung des Bescheid verkehrt gemacht habe. Nachweislich zuviel gezahltes Geld w??rde ich, sofort zur??ckzahlen, keine Frage.

  • Zitat

    dann soll mir die Beh??rde erstmal nachweisen, welche Fehler ich begangen habe


    Klar sollte man sich im allgemeinen auf die Richtigkeit solcher Bescheide verlassen k??nnen. Ich wollte damit auch lediglich andeuten, dass besagter Handwerker meiner Meinung nach ziemlich genau gewusst, oder zumindest geahnt hat, dass da was schief l?¤uft.
    Verstehen, nachvollziehen auf den Cent, brauch und kann, ich als Normalr??bermitderkohlesteuerpflichtiger sicher nicht.