Berechnung der Urlaubstage

  • (vorab, falls ein anderer Bereich besser passt, einfach verschieben !)


    Habe gerade zufällig im Chat gesehen, dass die Berechnung der Urlaubstage Thema war, insbesondere die Anzahl der Samstage


    Grundsätzlich enthalten die (meisten) Tarifverträge Festlegungen, die sich an das Bundesurlaubsgesetz anlehnen und Urlaub in Werktagen ausweisen. Demnach sind Werktage alle Kalendertage, die nicht auf einen Sonn- oder Feiertag fallen (ALSO AUCH SAMSTAGE!). Insofern muss man sich gefallen lassen, dass die Samstag grundsätzlich mit als Urlaub gezählt werden, wenn sie in die Urlaubszeit fallen - und das unabhängig davon, ob man sonst an den Samstagen arbeitet oder nicht. Ausschlaggebend ist, dass im Gesetzestext von Werk- und nicht von Arbeitstagen geredet wird. Aber es lohnt ein Blick in den eigenen AV, da hat sich schon mancher AG selbst reingelegt. Denn wenn da steht Arbeitstage, dann kann u.U. der Samstag nicht mit zu berechnen sein - eben dann wenn am Wochenende gewöhnlicher Weise nicht gearbeitet wird. ;)


    Wikipedia schreibt dazu: Ein Werktag ist ein Tag, an dem laut Gesetz das Arbeiten ohne Beachtung besonderer Einschränkungen grundsätzlich zulässig ist. Der Arbeitstag ist nicht unbedingt dasselbe wie ein Werktag, sondern ein Tag, an dem tatsächlich gearbeitet wird.
    Üblich sind die Tage von Montag bis Samstag Werktage, obwohl in den meisten Berufen des Gewerbes und Handwerks nur Montag bis Freitag Arbeitstage sind. In einigen Branchen, z. B. im Handel, Verkehrswesen oder Gastgewerbe aber sind durchaus Samstage oder auch Sonntage Arbeitstage.

  • Viele Autofahrer haben diese Definition im Parkplatzbereich einer Innenstadt bereits teuer bezahlt.... wenn man Samstag frei hat und in die Stadt fährt.... "Aha, eingeschränktes Haltverbot werktags 07:00 bis 17:00"