Darf der Arbeitgeber nach 9 Monaten die Lohnabrechnungen korrigieren ?

  • Hallo zusammen , ich bemühe mich mal das Problem bestmöglich zu beschreiben ;)


    Habe einen Kollegen der seine Februar/März abrechnung bei der Firma beanstandet da stunden und Urlaubstage fehlten,diese rumstreiterei ging nun über mehrere Monate ( alles schriftlich , telefonsich ) bis er nun zum Anwalt ist sich sein Recht einzuklagen .
    Nun das eigentliche Promblem unsere Einsatzleiter will nun Prüfen wem er in den Monaten zuviel bezahlt hat und demjenigen das bzw denjenigen (uns allen ) das Geld wieder abziehen.


    Wie sieht das aus , darf er das im Nachhinein ?
    Es war die schludrigkeit unseres Einsatzleiters der das verbockt hat
    bin der meinung mal was gelesen zu haben das es eine 3 Monatige beidseitige wiederspruchsfrist gibt ?
    Kann mir das evtl jemand erläutern bze eine quelle aufzeigen .


    Danke :)

  • Grüss dich Schneeman2002 :)


    Das Rechtsdienstleistungsgesetz verbietet eine KONKRETE EINZELFALLBERATUNG, deine Anfrage ist dergestalt das es sich um eine Einzelfallberatung handelt.
    Theoretische Probleme können besprochen werden, diese Anfrage müsste also anders gestellt werden ;)


    Das Thema wird geschlossen.