NRW - Tariftreuegesetz für öffentlichen Aufträge gilt ab 01.05.2012

  • Es gilt jetzt in Nordrhein-Westfalen eine Tariftreuegesetz bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Höhe von min. 20000 €. Ein, wie ich finde, richtiger Schritt in der Entwicklung zur Verhinderung von Lohndumpung auch in unserer Branche.
    Qualität muss auch in Preis haben, es kommt in der Auftragsvergabe ein Stückweit mehr Fairness dazu. Die bisherige Vorgehensweise, "nur an den billigsten", die über Gebühr Lohndrücker die Aufträge sichert, mit allen Konsequenzen die sich daraus ergeben, gibt auch Firmen eine Chance die sich mit tariflichen Standards "auseinandersetzen" ;)



    Tariftreuegesetz für öffentlichen Aufträge in NRW