Frage zur Manteltarifübersicht BDSW

  • Hallo Leute,
    wenn ich hier hier in der Manteltarifübersicht bei Nachtzuschläge für MV und Sachsen Anhalt schaue, stehen dort 10%, sogar fett = allgemeinverbindlich, im Manteltarifvertrag der betreffenden Bundesländer ist aber nur von 5% die Rede. Kann das mal ebenso während der Laufzeit des TV geändert werden oder ist das mehr ein Druckfehler? ?( Würde mir das .pdf sonst gerne mal ausdrucken und zu meinem Chef gehen. ;)


    Danke für eure Meinungen!

  • Soweit ich weiß zählt, falls vorhanden, der Entgelttarifvertrag und dort sind 5% Nachtzuschlag erwähnt

  • Der MTV ist ebenfalls nicht allgemeinverbindlich.


    Maßgeblich ist allerdings auf jeden Fall das, was in den jeweiligen Verträgen steht - und nicht das, was in einer Übersicht abgebildet ist.
    Auf einen Tarifvertrag kann ich mich berufen - wenn denn Tarifbindung besteht. Auf eine Übersicht nicht.

  • Um extra kein weiteren Thread zu eröffnen würde ich gerne wissen an wen ich mich am besten wenden soll, wenn meines erachtens eine Tarifbindung besteht, diese aber nicht vom AG eingehalten wird. Dies möchte ich am liebsten anonym machen, also wie und wo melde ich das am besten?


    Danke im vorraus!

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