Kürzlich verlangte bei Einsatzbeginn ein 4.2 die Einsatznachweise zur Kontrolle. Zurückerhalten haben wir die bei Ende des Einsatzes.
Ist das eigentlich korrekt? Schließlich ist der Befähigungsnachweis nur in Verbindung mit dem Einsatznachweis gültig und der ist am Mann zu führen!
Bin gespannt auf Eure Antwort!
Kirstanus