Einsatznachweis

  • Kürzlich verlangte bei Einsatzbeginn ein 4.2 die Einsatznachweise zur Kontrolle. Zurückerhalten haben wir die bei Ende des Einsatzes.
    Ist das eigentlich korrekt? Schließlich ist der Befähigungsnachweis nur in Verbindung mit dem Einsatznachweis gültig und der ist am Mann zu führen!
    Bin gespannt auf Eure Antwort!


    Kirstanus

  • der "4.2" ist ja der Verantwortliche .... sonst braucht das doch eh keiner denke ich mal :hmm:


    also Antwort -- Ja --

  • Ich würde sagen,klares "Nein".


    Der 4.2er in seiner Funktion als Sicherungsüberwacher darf zawr die Einsatznachweise überprüfen und wenn richtig geführt gegenzeichnen,aber einfach einbehalten darf er meines Erachtens nicht.


    Aber auf grossen Baustellen wird oft so verfahren,das die Sipo ihre Pausenbücher dem Baustellensakra übergeben,welcher dann den Bauüberwacher unterschreiben lässt und danach wieder austeilt.