Hallo, ich stoße immer wieder auf vollkommen unterschiedliche Bezeichnungen für Weiterbildungen im SIcherheitsgewerbe.
Da ist mal von Sicherheitskraft die Rede, dann von Sicherheitsfachkraft. Dann ist es die Sicherheitsfachkraft gem. § 34 a GewO mit Sachkundeprüfung IHK, und dann wieder die IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft. Ist das alles das gleiche? Ich glaube die ersten drei schon, und die IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ist etwas besser und benötigt keine Sachkundeprüfung. Ist das so richtig?
(ich rede hier nicht von der Fachkraft für Schutz und Sicherheit, das ist mir schon klar, dass das ne 3jährige Ausbildung ist)