Beiträge von SF79

    Moment mal. Ich rede hier auch nicht von einem Ottonormaldurchschnittsraucher. Der macht die Zigarette nämlich aus wenn er vom Betriebspersonal drauf angesprochen wird. Ein paar Widerspenstige lassen nen dummen Kommentar ab und gehen dann mit der brennenden Zigarette zum Ausgang. Auch das toleriere ich in der Regel noch. Mit 99% der Raucher gibt es überhaupt keine Probleme. Aber dann hast du zwei junge Typen auf dem Bahnsteig, die denken sie sind der King, und du bist ein Papiertiger. Und du hast zwanzig Fahrgäste drum herum, die sich innerlich ärgern das die zwei Rauchen, aber zu feige sind die beiden drauf anzusprechen, und dann sehen sie die Sicherheitsstreife und warten ab was passiert. So zum Beispiel vor kurzem in meiner Schicht geschehen.


    Natürlich musst du die zwei drauf ansprechen. Du bittest sie also die Zigarette auszumachen. Als Antwort kommt: "Du kannst mich mal". Die zwei rauchen weiter. Und nun?


    Du verlangst die Zahlung der 15 Euro. Was bleibt dir anderes übrig. Die zwei antworten: "Von uns bekommt ihr gar nichts und jetzt perpisst euch!" Jetzt baut sich einer der zwei vor dir auf.


    Man kann die Polizei rufen, klar. Aber wegen ner Zigarette? Zudem kann man die zwei eh nicht zehn Minuten auf dem Bahnsteig festsetzen bis die da sind, vorher sind sie längst in die U-Bahn eingestiegen und weg. Die Fahrgäste beobachten dich ganz genau.


    Also erscheint der Bahnhofsverweis erst einmal sinnvoller als die Polizei zu rufen. Und wenn ich jemanden auffordere den Bahnhof zu verlassen, weil er nicht gewillt ist sich an die Hausordnung und die Beförderungsbedingungen zu halten, dann kann ich ihn schlecht mit der nächsten Bahn einen U-Bahnhof weiter fahren lassen, wo er genau so weiter macht. Er macht ja auch gar keinen Hehl daraus, dass er auf die Beförderungsbedingungen scheißt. Damit hat er auch keinen Anspruch auf Beförderung.


    In diesem Fall wollten die zwei den Bahnhof nicht verlassen und die Bahn benutzen. Mit Bierflasche in der Hand und ohne Fahrschein. Am Ende kam halt die ganze Palette bei raus, Hausfriedensbruch, EvL, Körperverletzung, Beleidigung, 15 Euro Rauchen, 40 Euro Schwarzfahren...


    Natürlich geht man dabei schrittweise vor. Hätten sie den Bahnhof verlassen wäre ja alles gut gewesen. Aber wie gesagt, jemand der sich schon weigert die Zigarette auszumachen, der wird in der Regel auch nicht den Bahnhof verlassen oder sonst irgendwie kooperieren.

    Den Beförderungsausschluss bekommt er ja nicht nur weil er geraucht hat, sondern weil er vorsätzlich gegen die Hausordnung und die Beförderungsbedingungen verstößt, indem er
    a) den Anweisungen des Betriebspersonals nicht Folge leistet,
    b) vorsätzlich eine Ordnungswidrigkeit im Bahnhofsbereich begeht (Nichtraucherschutzgesetz)
    c) im Beisein anderer Fahrgäste raucht und damit gegen die geforderte gegenseitige Rücksichtnahme verstößt und diese belästigt
    wenn er dann noch ne Bierflasche dabei hat oder Alkohol getrunken hat --->
    d) sind alkoholisierte Personen sowieso bei uns von der Beförderung ausgeschlossen, ebenfalls die Mitnahme offener alkoholischer Getränke
    und wenn er ein aggressives Auftreten uns gegenüber zeigt, was ja weit interpretiert werden kann, -->
    e) sind auch Personen, die Gewaltbereitschaft zeigen, explizit in den Beförderungsbedingungen von der Beförderung ausgeschlossen


    Alles in allem haben wir also schon viel Spielraum und letztlich wird die Person ausgeschlossen, weil sie in der Summe der oben genannten Punkte
    "eine Gefahr für die Ordnung und die Sicherheit des Betriebes" darstellen. Ebenfalls ein 100%iger Ausschlussgrund von der Beförderung.


    Dann kann man die Leute auf dem Bahnsteig auch einfach noch anlassbezogen nach dem Fahrausweis fragen. Jemand der sich schon weigert die Zigarette auszumachen, der wird dir auch seinen Fahrschein nicht zeigen, und oft hat er auch gar keinen. Zeigt er ihn jedenfalls nicht, vestößt er noch ein weiteres Mal gegen die Beförderungsbedingungen und ohne Fahrausweis sowieso keine Beförderung. Steigt er nun in die Bahn hat er ne EvL am Hals und nochmal 40 Euro zusätzlich, steigt er nicht ein "verweilt" er auch dem Bahnhof, da er offensichtlich nicht die Absicht hat die Fahrt anzutreten. Nächster Verstoß gegen die Hausordnung.


    Ich sag mal, wir sprechen am Tag in einer Spät- oder Nachtschicht bestimmt zehn bis zwanzig Raucher an, wovon auch alle sofort die Zigarette ohne zu diskutieren ausmachen. Dazu kommt bestimmt nochmal die gleiche Anzahl an Zigaretten, die wir gar nicht sehen, weil sie ausgemacht wurden wenn man uns schon von weitem hat
    kommen sehen. Wir riechen dann meistens noch den Rauch. Und vielleicht einmal in der Woche, vielleicht sogar noch seltener, müssen wir bei jemanden das volle Programm durchziehen, weil der die Zigarette nicht ausmacht und uns vor den Fahrgästen noch den Rauch ins Gesicht bläst.

    Hallo, ich versuche mal die Fragen aus meiner Sicht (arbeite in der U-Bahn) zu beantworten...


    Zu den Rauchern... Eigentlich müsste man bei jedem Raucher 15 Euro verlangen, denn 99% rauchen in vollem Bewusstsein, dass sie es auf dem Bahnsteig eigentlich nicht dürfen, aber es ist ihnen auf deutsch gesagt scheiß egal. Insbesondere bei Jugendlichen, besonders denen mit Migrationshintergrund, ist es jedoch schon so gut wie vorprogrammiert, dass es in einen Haufen Ärger ausartet, wenn man auf die 15 Euro besteht. Oft endet es entweder damit, dass man sich lächerlich macht, weil man weder Zahlung noch Personalienangabe durchsetzen kann und der Raucher einfach geht, oder es kommt gar zur körperlichen Auseinandersetzung.


    Mein Kollege und ich sind eigentlich immer sehr kullant. Die 15 Euro verlangen wir bei Leuten die sehr frech werden oder in ihrem ganzen Auftreten / Verhalten absolut unangemessen sind ("ich bin Pascha, der Bahnhof gehört mir und ich rauche wo ich will"). Wichtig ist mir persönlich grundsätzlich niemals wegzugucken und das rauchen auch niemals zu tolerieren, selbst bei Leuten denen man von vorn herein ansieht, dass dies Ärger bedeutet. Wer die Zigarette nicht ausmacht, und auch nicht zahlen will, kann theoretisch bis zum Eintreffen der Polizei festgenommen werden, da ein zivilrechtlicher Anspruch besteht. Im Endeffekt wird das aber jeder belächeln. Nur wenn man den Raucher angesprochen hat kann man auch nicht mehr einfach weggehen, das wäre fatal. Ich schließe die Person deshalb in der Regel erstmal von der Beförderung aus und erteile ein Hausverbot. Dem kommen die Wenigsten nach, da kann man dann die Polizei nicht nur wegen den 15 Euro und der Ordnungswidrigkeit rufen, sondern gleich noch wegen dem Hausfriedensbruch. Meist kommt dann auch gleich noch was dazu, bei meinem letzten solchen Vorfall Körperverletzung, Erschleichen von Leistungen und Beleidigung.


    Aber ich sag mal bei den meisten Leuten reicht es sie anzusprechen. Die machen die Zigarette schon aus wenn sie dich von weitem sehen, und spätestens wenn du sie auf das Rauchverbot aufmerksam machst.


    Zu der zweiten Frage... Ich würde auf jeden Fall verbal einschreiten. Niemanden anfassen und auch etwas Abstand halten, aber einfach passiv irgendwo in der Ecke auf die Polizei zu warten, wärend sich da die Leute die Köpfe einschlagen halte ich für unangebracht.


    Zu der dritten Frage... In solchen Situationen entscheide ich immer sehr stark in Abhängigkeit vom Verhalten, dass mir der "Täter" zeigt. Wenn ich das Gefühl habe, dass er sich "erwischt" fühlt, es ihm leid tut, es ihm peinlich ist und er freundlich bleibt, dann spreche ich ausführlich mit ihm und versuch ihm klar zu machen wie gefährlich sein Verhalten war. Da will ich auch keinen Ausweis sehen und die Sache ist für mich gegessen. Wenn ich sofort beleidigt werde und der "Täter" eine "ist mir doch scheißegal - ruf doch die Bullen - das lässt mich kalt" Einstellung hat, dann ist der Personalausweis das mindeste was ich verlange, und dann gibts auch ein Betretungsverbot hinterher. Wenn er mir die Personalien nicht gibt, dann halt die Polizei anfordern.

    Also an der Geschichte ist doch was faul. Ein 54-jähriger, als schmächtig bezeichneter Wachmann legt sich alleine mit einer ganzen Gruppe von Afrikanern und Arabern an, beleidigt diese grundlos und hat auch nichts besseres zu tun als noch eine körperliche Auseinandersetzung anzufangen. Ja warum eigentlich? Weil er angeblich rassistisch sei? Dann hätte er wohl schon viel früher entsprechende Äußerungen getätigt und wäre nicht bisher als tadelloser Wachmann in Erscheinung getreten.


    Man sollte sich vielleicht mal fragen ob er vielleicht provoziert wurde. Wenn jemand zum Beispiel zu einem Wachmann "du scheiß Nazi" sagt, dann kann es schon mal bei einigen vorkommen, dass die sich aufs selbe Niveau runterlassen und "scheiß Nigger" sagen, ohne dass sie tatsächlich rassistische Motive haben. Und das es gerade in Asylbewerberheimen oft Ärger gibt und die Bewohner dann gerne mal gegen den bösen Wachmann zusammenhalten ist ja bekannt.


    Wenn ich solche Sätze lese wie „Nach der Traumatisierung, die der junge Mann durch Misshandlungen in Kenia erlitt, wiegt ein solcher Übergriff besonders schwer“ oder „Mein Mandant ist ausgerechnet da attackiert worden, wo er nach den schrecklichen Erfahrungen der Vergangenheit glaubte, ein Zuhause gefunden zu haben und zwar von jemandem, der ihn eigentlich beschützen sollte.“ dann kullert mir fast eine Träne vor Rührung über die Wange. Man sollte sich mal klar werden, dass wegen einer solchen Anschuldigung jemand seinen Job verloren hat, der vielleicht auch eine Familie hat. Aber das kann ja jetzt jemand mit "mehr interkultureller Kompetenz" erledigen. *kopfschüttel*

    Hallo, ich stoße immer wieder auf vollkommen unterschiedliche Bezeichnungen für Weiterbildungen im SIcherheitsgewerbe.


    Da ist mal von Sicherheitskraft die Rede, dann von Sicherheitsfachkraft. Dann ist es die Sicherheitsfachkraft gem. § 34 a GewO mit Sachkundeprüfung IHK, und dann wieder die IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft. Ist das alles das gleiche? Ich glaube die ersten drei schon, und die IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ist etwas besser und benötigt keine Sachkundeprüfung. Ist das so richtig?


    (ich rede hier nicht von der Fachkraft für Schutz und Sicherheit, das ist mir schon klar, dass das ne 3jährige Ausbildung ist)

    Ist nem Bekannten von mir im BW Auslandseinsatz auch passiert. Der hat seine P8 zum Scheißen auf den Spülkasten gelegt, und sie dann dort liegengelassen. Nach ner halben Stunde hat er es gemerkt und... sie war noch da! :D

    Also von GSE hab ich eine erste Info bekommen, ich solle die Sachkundeprüfung mit ÖPNV-Modul in einer Bildungseinrichtung machen und mich dann bewerben. Inzwischen hab ich aber die Info, dass die beiden einzigen mir bekannten Sicherheitsschulen diese speziellen ÖPNV-Module gar nicht mehr anbieten, sondern nur noch die allgemeine Prüfung 34a, und dass GSE bisher dort die eigenen Leute für diesen Bereich hat schulen lassen, dies aber nicht mehr macht. In den Stellenanzeigen von GSE steht drin, dass Voraussetzung die Sachkunde und Erste Hilfe Ausbildung ist. Aber wenn ich jetzt zum Beispiel mal die beiden Seminare an der gleichen Sicherheitsschule vergleiche, die vorher Sachkunde mit ÖPNV, inkl. Ersthelfer angeboten haben, und jetzt den Grundkurs Sachkunde und den Ersthelfer Kurs zusammen nehme, dann komme ich bei ersteren auf 320 Stunden, beim zweiten auf insgesamt 240 Stunden. Dass heißt, das reine "ÖPNV-Modul-Wissen" (also VBB-Schulung / Fahrausweiskontrolle, MDE-Geräte, BVG-Busse, Dienstvorschriften U-Bahn etc.) umfasst in etwa 80 Stunden. Wo lernt man das? Bei GSE?


    Telefonisch hab ich bisher weder bei Securitas noch bei GSE jemanden erreichen können, der mir darüber Auskunft geben konnte. Naja, und bei DB-Sicherheit hab ich noch nicht angerufen.

    Also die Chancen stehen eigentlich ganz gut, dass ich den Lehrgang bezahlt bekomme. Aber das ist auch nicht das Problem. Die Sachkunde bekomme ich schon irgendwie, und wenn ich es selbst zahle. Meine Überlegung ist nur, dass ich ungern zwei Monate Zeit investieren möchte um danach vielleicht festzustellen, dass ich von keiner der drei Firmen im Bereich ÖPNV angestellt werde. Dann könnte ich nämlich auch gleich die Sachkunde ohne ÖPNV machen, oder mit Spezialisierung in eine andere Richtung.

    Hallo, ich würde mich freuen, wenn vielleicht ein paar Insider aus Berlin mal etwas dazu schreiben könnten.


    Und zwar interessiere ich mich für eine Tätigkeit in der Sicherheitsbranche, speziell ÖPNV. Noch habe ich aber keine Sachkundeprüfung. Es gibt ja in Berlin die Möglichkeit zum Beispiel bei bestimmten Bildungsinstituten einen zweimonatigen Lehrgang zu absolvieren inkl. ÖPNV-Moduls. Jetzt ziehe ich in Erwägung mich dort anzumelden, bin mir jedoch unschlüssig, ob ich danach auch eine Anstellung in diesem Bereich bekomme.


    Werden denn in Berlin überhaupt noch Leute "gesucht" für diesen Bereich, oder gibt es eher Überkapazitäten? Und hat man mit einem solch zweimonatigen Crash-Lehrgangs überhaupt eine Chance genommen zu werden, oder werden da eher erfahrene oder besser ausgebildete Wachleute eingestellt?


    Bei meiner Recherche bin ich auf drei mögliche Sicherheitsunternehmen gestoßen: DB Sicherheit, GSE-Protect und Securitas. Unterscheiden die sich wesentlich von einander? Ist irgendeine der Firmen mehr oder weniger zu empfehlen wie die anderen, und gibt es in Berlin noch mehr?


    Vielleicht kann ja jemand was dazu schreiben, der vielleicht in dem Bereich arbeitet. Danke schonmal!