Quelle: BDWS
ZitatDie Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e.V. (BDGW) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben den am 5. Juli 2010 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für Geld- und Wertdienste mit Schreiben vom 1. Juni 2011 beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingereicht. „Damit verfolgen wir das Ziel, eine Rechtsverordnung auf Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohnes unter dem Dach des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zu erreichen. Dadurch sollen unter anderem deutsche Arbeitsmarktbedingungen für Geld- und Wertdienstleister zum Schutz vor ausländischer Billigkonkurrenz nachhaltig gesichert werden. Von dort aus findet der Wettbewerb ausschließlich über die deutlich niedrigeren Lohnkosten statt. Der notwendige Schutz deutscher Unternehmen und Arbeitsplätze ist über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz möglich, da es seit 2009 auch Geld- und Wertdienstleistungen als Sicherheitsdienstleistungen einschließt“, so Michael Mewes, Vorstandsvorsitzender der BDGW.
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