"Wer krankgeschrieben ist, darf nicht gekündigt werden-oder?

  • Gut, dass daran mal erinnert wird.


    Aber mal aus dem Nähkästchen geplaudert. Unsere lieben Krankenkassen versuchen es auch immer wieder ...
    Rechtlich völlig saubere Kündigung während der Probezeit laut Tarifvertrag binnen drei Tagen. Rechtlich nichts daran zu deuteln, vom AN selbst auch nicht angezweifelt. Wie in der Probezeit üblich "ohne Begründung", es passte einfach nicht und mit einer AU war nicht zu rechnen.
    Doch plötzlich kommt die KK und klagt, weil angeblich zu Lasten der Kasse aus Krankheitsgründen gekündigt wurde. Ellenlanges Gezanke vor Gericht, wovon der eigentlich Betroffene, nämlich der AN, überhaupt nichts hat. Letztlich, der eine bezahlt es aus den Kassenbeiträgen aller und der andere kalkuliert es in die Kosten mit ein. Wem nüt das also?


    Aber Wenn das Schule macht, wird die Probezeit über die Kassen ausgehebelt! na prima ...

  • Aber Wenn das Schule macht, wird die Probezeit über die Kassen ausgehebelt! na prima ...



    diese These würde mich doch etwas genauer interessieren


    könntest du den Gedanken noch etwas näher ausführen ?


    ich kann dir im Moment nämlich noch nicht so ganz folgen.................. ;)

  • Ganz konkret, wenn eine Krankenkasse darüber entscheidet, was der Grund einer Kündigung innerhalb der Probezeit war ... Dann kann ich mich gleich davon verabschieden. Dann wird pauschal mal eben jede Kasse bei jeder Kündigung in der Probezeit unterstellen, diese war krankheitshalber und somit hätte der Arbeitgeber immer zu zahlen ... Das kann nicht sein.


    Das Instrument Probezeit muss bleiben, sonst klappt das nicht ...

  • ich verstehe immer noch nicht
    der AG hat, wenn ein Arbeitsverhältnis länger als 4 Wochen besteht, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für höchstens 6 Wochen zu leisten
    in den ersten 4 Wochen zahlt die Krankenkasse


    kündigt der AG ohne Grund (braucht er ja keinen) in der Probezeit, zahlt er trotzdem nur für höchstens 6 Wochen bzw. höchstens bis zum Ende der Kündigungsfrist,
    falls der AN erkranken sollte


    es spielt doch keine Rolle, welchen "Grund" eine Krankenkasse hinter einer Probezeitkündigung vermutet oder nicht
    der Entgeltfortzahlungszeitraum für den AG ändert sich deshalb doch nicht


    an seinem Recht, während der Probezeit grundlos zu kündigen, ändert sich ebenfalls nichts
    da wird doch nichts "ausgehebelt"

  • Es ändert sich aber viel, wenn der AG verpflichtet wird, unabhängig vom Kündigungstermin immer die 6 Wochen voll zu zahlen, falls sie denn anfallen - also über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus!

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