Ein Gemeinschaftsbetrieb kann nicht Arbeitgeber sein

  • In einem Gemeinschaftsbetrieb bleiben die beteiligten Unternehmen Arbeitgeber der dort Besch?¤ftigten. Ein Betriebs??bergang auf den Gemeinschaftsbetrieb ist deshalb nicht m??glich.

    Bei betrieblichen Organisations?¤nderungen stellen sich oftmals komplexe arbeitsrechtliche Fragen. Insbesondere ist bei der Beteiligung mehrerer Arbeitgeber die Zuordnung der Arbeitnehmer h?¤ufig problematisch. Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit der Frage eines Betriebs??bergangs auf ein Unternehmen, das an einem Gemeinschaftsbetrieb beteiligt ist, zu besch?¤ftigen. Von einem Gemeinschaftsbetrieb spricht man immer dann, wenn mehrere Arbeitgeber (Unternehmen) organisatorisch gemeinsam einen Betrieb (BAG, Urteil v. 16. 2.2006, 8 AZR 211/05).


    Der fr??here Arbeitgeber hatte nach Insolvenz den Gesch?¤ftsbetrieb eingestellt. Zwei neue Unternehmen hatten Teile des Gesch?¤ftsbetriebs und Teile der Belegschaft ??bernommen und bildeten in den fr??heren R?¤umlichkeiten insoweit einen Gemeinschaftsbetrieb. Der klagende Arbeitnehmer war der Auffassung, sein Arbeitsverh?¤ltnis sei durch Betriebs??bergang auf den Gemeinschaftsbetrieb der beiden neuen Unternehmen ??bergegangen. Die neuen Unternehmen waren der Auffassung, das Arbeitsverh?¤ltnis sei nicht auf sie ??bergegangen.


    Das Bundesarbeitsgericht gab den Arbeitgebern Recht, da ein Betriebs??bergang nicht vorlag. Zum einen bleiben bei einem Gemeinschaftsbetrieb die ihn errichtenden Unternehmen Arbeitgeber der bei ihnen besch?¤ftigten Arbeitnehmer. Zum anderen kann auch nicht die gemeinsame Betriebsleitung des Gemeinschaftsbetriebs Arbeitsverh?¤ltnisse im Wege des Betriebs??bergangs erwerben