Beiträge von Horst

    Nachdem für NRW der Grundtarif von 7.30€ auf 7.53€ erhöht wurde, hat meine Fa. für einige Objekte die Objektzulage um 0.23€ gekürzt. Ist es vom Gesetz her überhaupt vertretbar, dass sich eine Fa. so einfach um die höheren Lohnkosten drückt?

    Nachdem der Vorfall inzwischen über fünf Monate her ist, habe ich versucht zu recherchieren, ob diesbezüglich eine Entscheidung gefällt wurde. Dies ist mir über Google nicht gelungen. Hat jemand von Euch z.B. über die lokale Presse Neuigkeiten über diesen Fall erfahren?

    Ich wage zu bezweifeln, dass es sich bei den im Baumarkt erschlagenen Hunden um ausgebildete Hunde handelte. Im übrigen hinkt der Vergleich mit Kettenhunden aus DDR-Zeiten gewaltig. In Zeiten ständig steigender Kriminalität müssen sowohl Privat- als auch Geschäftsleute bezahlbare Wege suchen, ihr Eigentum zu schützen, und dabei sind EMAs bestimmt nicht der Weisheit letzter Schluss.
    Im Stadtrat meines Wohnortes wird auch schon darüber nachgedacht, nachts und ausserhalb der Saison Wachhunde auf dem Gelände des Städtischen Freibades zu stationieren. Die Schäden, die da durch randalierende Jugendliche verursacht werden, würden die Kosten auf jeden Fall rechtfertigen.

    Dass man Hunde ohne Zwang ausbilden kann, halte ich für ein Gerücht. Wir setzen heute sowohl im Hundesport als auch bei der Diensthundeausbildung viel stärker auf positive Bestärkung durch Triebmittel wie Beissrollen oder Bälle, als dies infrüheren Zeiten der Fall war. Aber ohne Korrekturen durch Zwang wird man es kaum schaffen, mit seinem Hund zehn Meter geradeaus zu gehen, geschweige denn, die Leistungen zu bringen, die in Prüfungen verlangt werden. Natürlich muss jede Verhaltenskorrektur der jeweiligen Situation und dem Wesen des Hundes gerecht werden und darf nicht zur Folge haben, dass der Hund seinem HF nur noch mit angelegten Ohren und eingezogener Rute begegnet.

    Hallo Ecevit
    Das ganze Thema ist ein zu komplex, um Dir mit ein paar Sätzen eine klare Handlungsanleitung zu vermitteln. Ich möchte mal versuchen, ein paar Aspekte zu erläutern. Einen älteren Hund zu kaufen ist deswegen ziemlich riskant, weil Du als Anfänger kaum durchschauen kannst, warum der Hund wegsoll. Dabei können gesundheitliche Gründe eine Rolle spielen, Erziehungsprobleme(Problemhund), oder der Verkäufer ist einfach mit der Leistung des Hundes nicht zufrieden.
    Beim Welpenkauf kann man genauso auf die Nase fallen. Wo Schutzhund draufsteht ist nicht immer Schutzhund drin, das soll heissen, das Hunde aus "Leistungslinien" längst nicht immer das Triebpotential haben, das man von einem Diensthund erwartet. Andererseits gibt es Welpen, mit denen Du als Anfänger kaum zurechtkommen dürftest. Züchter sind leider auch nicht immer ehrlich.
    Ich würde Dir empfehlen, vor dem Hundekauf Kontakt zu einem Verein in Deiner Nähe zu knüpfen, bei dem leistungsorientiert ausgebildet wird.
    Dass der Diensthundeeinsatz bezahlt wird, ist richtig. Aber wenn Du die Kosten dagegenrechnest, ist das Ganze eher ein Hobby. Zusätzlich zu den normalen Kosten, die ein Hund verursacht, kommen bei uns noch die Kosten für die Ausbildung dazu:die Fahrten zu den Übungsplätzen, Vereinsbeiträge, Prüfungsgebühren,etc.
    Gruss, Horst

    Hallo Cem und Matze
    Ich habe im TV einen Bericht darüber gesehen. Wer seinen Hund in Hamburg vom Leinenzwang befreien lassen will, muss einen kleinen Gehorsamstest in der Öffentlichkeit bestehen. Dieser ist viel einfacher als eine Begleithundeprüfung. Diesen Test kann man mit jedem halbwegs erzogenen Hund bestehen. Der Dienst im Wachgewerbe ist davon jedoch nicht betroffen, da man den Hund während des Dienstes ehe nur dort frei laufen lassen darf, wo eine Begegnung mit dritten nicht zu erwarten ist. Ansonsten ist es vom Arbeitgeber bzw. vom Kunden abhängig, welche Prüfungen Hundeführer und Hund haben müssen. Es besteht also kein Grund zur Sorge.
    Gruss, Christian

    Kleiner Tipp f??r alle, die es betreffen k??nnte:Nach solch einem Vorfall darf der mit T?¤terblut beschmierte Hund wegen der Infektionsgefahr (AIDS und Hepatitis B) auf keinen Fall mit ungesch??tzten H?¤nden angefasst werden. Das Fell des Hundes muss erst gereinigt und desinfiziert werden. Im Zweifelsfall f?¤hrt man zum n?¤chsten TA. Der Hund selber kann diese Krankheiten nicht ??bertragen.

    Hallo zusammen.Nachdem ich l?¤ngere Zeit offline war, m??chte ich mich erstmal f??r die Antworten auf meine Frage bedanken.Ich bin im Begriff das Problem der praxisbezogenen Ausbildung zu l??sen.
    Beim Durchlesen Eurer Beitr?¤ge ist mir die Frage von Colle vom 29.11.07 aufgefallen (Gewinnt immer der DH gegen den B??sen?).Gerade Polizeihunde werden st?¤ndig gegen T?¤ter eingesetzt, die aufgrund ihres BTM-Konsums v??llig aggressiv und schmerzunempfindlich sind. Hunde , die die n??tigen nicht Anlagen nicht mitbringen, werden von Beh??rden gar nicht erst angekauft oder nachtr?¤glich ausgemustert. Da die Schutzdienste solcher Diensthunde extrem schnell und konsequent sind,gelingt es T?¤tern eher selten, Waffen gezielt zum Einsatz zu bringen.(Immerhin erleben die meisten Diensthunde ihre "Pensionierung"). Triebstarke Hunde mit Pfefferspray abwehren zu wollen, ist schon deshalb ein Witz, weil Hunde (laut IHK) eine doppelte Bindehaut haben. CS-Gas hat auf Hunde im ??brigen ??berhaupt keine Wirkung.
    Nat??rlich kommt es manchmal trotzdem vor, dass Hunde in Eins?¤tzen get??tet werden. Der Hund eines Kollegen(Sicherheitsdienst) wurde z.B. bei einem Stadioneinsatz von Fussballhooligans zu Tode getreten. Solche Ereignisse sind aber eher die Ausnahme.

    Hallo Gummiente,
    Danke f??r den Link, aber im Grossen und Ganzen ist mir die Materie bekannt. Ein strenger Richter k??nnte zu dem Ergebnis kommen, dass es gen??gt h?¤tte,den T?¤ter mit Hilfe des angeleinten Hundes festzunehmen oder in die Flucht zu schlagen(mildestes Mittel). Einem fl??chtenden T?¤ter d??rfen wir eh keinen DH hinterherschicken, es sei denn es w??rde sich um einen M??rder o.?¤. handeln.Der "Rechtfertigende Notstand" w?¤re z.B. dann gegeben, wenn wir mit Hilfe des DH einen Brandstifter daran hindern w??rden, einen Millionenschaden bzw. Personensch?¤den zu verursachen. Ansonsten sollte man Hundeeins?¤tze mit Notwehr begr??nden k??nnen.Gruss, Horst.

    Hallo K9-Unit
    Ich habe gerade Deinen ersten Beitrag vom 21.06.gelesen. Du hast Dich mit der Frage besch?¤ftigt, ob Du wegen schwerer KV verurteilt w??rdest, falls Dein DH wie von Dir beschrieben einen T?¤ter verletz(d.h. Hund l?¤uft bei Alarmverfolgung im Objekt frei,will T?¤ter stellen, der aber nicht stillh?¤lt). Nach meinem Wissensstand m??sstest Du damit rechnen,denn das Gewaltmonopol liegt nach wie vor beim Staat, und von Notwehr k??nnte in einem solchen Fall keine Rede sein.Falls der T?¤ter bleibende Sch?¤den davontragen sollte(z.B. Zeugungsunf?¤higkeit), wollte ich nicht in Deiner Haut stecken.
    Den Hund w?¤hrend einer Alarmverfolgung an der Leine zu halten, hat meiner Ansicht nach einen weiteren Vorteil, n?¤mlich die Eigensicherung.Es k??nnte durchaus passieren, dass Dich ein T?¤ter von hinten ??berrumpelt, w?¤hrend Dein Hund in einiger Entfernung mit seinem Komplizen besch?¤ftigt ist. Im Gegensatz zu den DHF der Polizei hast Du weder ein Sicherungsteam noch eine Schusswaffe dabei.

    Hallo,
    ich f??hre einen DSH mit SchH A-Pr??fung im Wachdienst. Um sicherzugehen, dass der Hund im Ernstfall in der Lage ist, mich zuverl?¤ssig zu besch??tzen w??rde ich ihn gerne zivil ausbilden. Hat einer von den alten Hasen unter Euch Erfahrung mit dem diesbez??glichen Genehmigungsverfahren?Oder ist dies nur f??r Hunde m??glich, die die ??ffentlichkeit ohnehin nie zu sehen bekommt(z.B. DH, die auf Milit?¤robjekten eingesetzt werden)?