Hallo Secspe,
so wie dir geht es wohl vielen die im privaten Bewachungsgewerbe
arbeiten.
Aber eine erworbene Qualifikation oder eine erlernte
Ausbildung heißt leider nicht immer automatisch, dass man in einem Unternehmen
in dem man Arbeitet auch dementsprechend entlohnt wird.
Maßgebend ist in der Regel immer das was im Arbeitsvertrag
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde. Vorausgesetzt ist
natürlich immer, dass die aktuellen Richtlinien des Gesetzgebers eingehalten
werden.
Ich kann dir nur den Rat geben, mach mit deinem Chef einen Termin
aus und sag ihm offen und ehrlich was dein anliegen ist. Ist es ein guter Chef
wird es dich in naher Zukunft so einsetzten, dass es deinem Ausbildungsstand gerecht
wird und du somit auch dementsprechend Entlohnt wirst.
Ansonsten ist es wohl das Beste du suchst dir einen neuen
Job und bewirbst dich für eine stelle die deinen Vorstellungen von Arbeit und
Lohn entsprechen.
Bezüglich deiner Bemerkungen (nach punkt 3) möchte ich aber
noch gerne zum Schluss etwas hinzufügen.
Ich denke nicht, dass jemand wie du schreibst „NULL AHNUNG“
hat, nur weil er keine Fachkraft oder eine 3 Jährige Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit hat.
Ich habe in meinem Berufsleben sehr viele Menschen im privaten
Bewachungsgewerbe kennengelernt die nur eine Mindestanforderung (§34a) hatten,
die Ihre zugeteilten Aufgaben aber sehr gut durchgeführt haben.
Aber nichts für ungut, ich hoffe ich konnte dir ein wenig
helfen und wünsche dir viel Erfolg in deinem weiteren Berufsleben.
Gruße Blue-Bull