Beiträge von Frank_Werkschutz

    Hallo,


    bestimmte Schrift-Farben sollten hier nicht mehr verwendet werden.Schließlich ist nicht überall ein "super-Duper"
    Hightech-Monitor vorhanden......und wenn man mitten in der Nacht auf einem 15 Zoll-Steinzeit-Monitor
    versucht "ein Farben-Konglomerat" von weiß auf Schwarz,Rot auf Schwarz und Grün auf Schwarz (alles in einem Text) zu
    lesen,ist man anschließend reif für die Insel........... :(


    Danke sehr....

    Hallo,


    Werkschutz auf gro??en Werken ist nicht die "o8/15-Nummer" mit Schranke rauf/runter...........
    Um einen gro??en Betrieb wirklich von den ??rtlichkeiten her zu kennen,braucht es schon mindestens 2 Jahre oder noch mehr........das f?¤ngt schon damit an,das in den Offiziellen Werkspl?¤nen Bezeichnungen verwendet werden,die die Arbeiter
    "vor Ort" nicht gebrauchen........
    Ich kann jedem,der in den WS geht nur raten,soviel wie m??glich "im Werk" unterwegs zu sein.....
    Au??erdem ist auch eine Gute Menschenkenntnis-und F??hrung ?¤u??erst hilfreich......
    WS ist nichts f??r "Rambo-Typen"........hier ist Fachwissen,soziale Kompetenz und absolute Integrit?¤t gefragt......
    Daf??r macht der "Job" dann aber auch Spa??..........
    Wo sonst hat man schon seine "Werks-Rehe/F??chse usw."..........:-)



    mfg

    Hallo,


    nicht nur bei der (Deutschen) Bahn (AG) sondern auch bei den vielen privaten (NE= Nichtbundeseigenen) Eisenbahnen sowie
    den Stra??en-und U-Bahnen sind SiPO-Kr?¤fte im Einsatz.


    Ein "Saisonialer" Job,da Gleisbauarbeiten in der Hauptsache in den "Sommermonaten" durchgef??hrt werden......
    daf??r dann aber auch "Stunden" gekloppt" werden.......und einer der "wenigen" Jobs in unserem Gewerbe mit einer
    "ann?¤hernd" richtigen Bezahlung......


    mfg

    Hallo,


    leider wird bei uns immer noch mit:

    Zitat


    § 7
    Abweichende Regelungen
    (2a) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann abweichend von den §§ 3, 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 zugelassen werden, die werkt?¤gliche Arbeitszeit auch ohne Ausgleich ??ber acht Stunden zu verl?¤ngern, wenn in die Arbeitszeit regelm?¤??ig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst f?¤llt und durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gef?¤hrdet wird.


    argumentiert.
    Zwar hat in der Regel kein Bewachungsunternehmen von seinen MA die Einwilligung nach Absatz 7 von § 7 ArbZG....
    aber praktisch ist das auch bedeutungslos.......DENN
    F??r den Arbeitgeber ist es "Jacke wie Hose" ob er 2 Leute oder 3 Leute bezahlt.......
    Mal eine einfache "Milchm?¤dchen"-Rechnung......
    1 Objekt mit 1 Pf??rtner a 24 Stunden = 24 mal 7 â?? = 168 â?? Zahlbetrag f??r den AG
    F??r die Mitarbeiter dort:
    2 Wachm?¤nner a 12 Stunden ( 12 mal 7 â?? = 84 â?? f??r jeden Wachmann)
    3 Wachm?¤nner a 8 Stunden ( 8 mal 7 â?? = 56 â?? f??r jeden Wachmann)


    Das macht eine Einkommenseinbu??e von 28 â?? aus...............



    Das Problem ist,das sich das Wachgewerbe grundlegend gewandelt hat,aber die Auftraggeber nicht bereit sind,vern??nftige Entgelte f??r die Leistungen der Wachleute zu zahlen.
    Vor 30 Jahren gab es ja ncoh wirklich Wachstellen,wo du die halbe Zeit "Pennen" konntest..........
    Aber heutzutage sind so viele T?¤tigkeiten auf den "Wachd??del" abgew?¤lzt worden......angefangen bei der Postverteilung....
    ??ber die Warenannahme/ausgabe bis hin zum Kassieren......


    Einen Vorwurf muss man hier aber auch den Wachfirmen machen.....
    Wenn schon "Zusatzdienste" wie zum B. die Postbearbeitung und Verteilung in einem Objekt ??nbernommen werden,
    so sollte diese auch entsprechend verg??tet werden.....schlie??lich sparen die Auftraggeber ja zum B. bei einem "Wachd??del"
    der sie "nur" 15 â?? Brutto die Stunde kostet,gegen??ber einem eigenem MA f??r die Post ( 38 bis 45 â?? Brutto je nach Branche)
    richtig Geld..............


    mfg


    Frank