Eigene Kündigung in der Probezeit

  • Hallo Leute!


    Ich hab auch eine Frage zur Kündigung in der Probezeit. Ich hab hier einen AV vorliegen (den ich noch nicht unterschrieben habe) in dem steht das die ersten 6 Monate Probezeit sind.


    Über die Kündigungszeiträume kann ich nichts finden. Ich habe den (hoffentlich) aktuellen MTV vorliegen gülitig ab 01.11.2005 bis zum 31.12.2010, also in ein paar Tagen.


    Das einzige betreffend Kündigung was drinsteht (§7) ist: Nach Ablauf von 5 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen.



    Meine Frage(n): Hab ich auch das recht innerhalb der Probezeit mit einer Frist von 2 Tagen zu kündigen? Oder sind es 2 Wochen? Gelten die 2 Tage überhaupt für SH?


    Hintergrund: Sollte mir die Stelle nicht gefallen oder ich erhalte woanders ein besseres Angebot, möchte ich natürlich schnell wechseln können.


    Falls ab 01.11.2011 ein neuer Tarif besteht , wie siehts da aus mit den Kündigungsfristen, gilt erstmal der "Alte" weiter wenn ich in 2010 unterschrieben habe?


    Gruß, Hoppel



    Einen Link gelöscht. Rechtliche Bedenken, da die dortige Info kostenpflichtig ist. D.H.

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  • Die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit findest du im Mantelrahmentarifvertrag für das Bewachungsgewerbe in Deutschland. Da ist eine Frist von 2 Tagen festgeschrieben. Ob dieser MRTV jedoch auf dein Arbeitsverhältnis anwendbar ist oder nicht, musst du selbst schauen: Der MRTV ist nicht allgemeinverbindlich, somit nicht automatisch für alle im Bewachungsgewerbe bindend.
    Weitere Möglichkeiten der Bindung an diesen MRTV:


    - Die (arbeits)vertragliche Bindung, also im Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass die Regelungen des MRTV Deutschland Anwendung finden,
    oder
    - die beiderseitige Mitgliedschaft in den Tarifparteien BDWS (Arbeitgeber) und verdi (Arbeitnehmer).


    Eine weitere Möglichkeit der Tarifbindung besteht, wenn der allgemeinverbindliche MTV SH Bezug nimmt auf den MRTV Deutschland. Dann kann der MRTV auch Anwendung finden.


    Was die Gültigkeit des MTV für Schleswig-Holstein betrifft: Wenn es ab Januar ein neuer MTV geben würde, dann würde grundsätzlich auch dieser gelten, egal ob du 2010 eingestellt wurdest oder nicht.
    Im anderen Fall des LTV würdest du ja auch den evtl. höheren Lohn des neuen TV beanspruchen und nicht beim alten bleiben, nur weil du während der Laufzeit des alten Vertrages unterschrieben hast, oder?


  • ...., nur weil du während der Laufzeit des alten Vertrages unterschrieben hast, oder?


    Erstmal danke für deine Antwort!


    Es ist mir schon klar das dann der "Neue" zählt, meine "gedankliche" Frage ist/war ob es die 2 Tage auch im neuen MTV gibt oder ob es da eine andere Festlegung gibt/geben wird, vieleicht hat da schon jemand was gehört?


    Danke auch für den Hinweis auf den MRTV, habs jetzt gefunden mit den 2 Tagen, also wirds für mich auch gelten. Da der aktuelle MRTV bis Sep 2010 gültig war!? und hoffentlich noch immer ist, passt das schon, es sei den die bringen im Januar einen neuen MRTV ?(


    Gruß, Hoppel


    Zitatfunktion korrigiert. D.H.

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  • Der bisherige MRTV Deutschland ist meines Wissens noch immer gültig, da er noch nicht gekündigt wurde.
    Die benannte Laufzeit bedeutet lediglich, wann er frühestens gekündigt werden kann. Wenn er dann nicht gekündigt wird, gilt er weiter...