Tariflohn?

  • Hi


    ich bin in köln bei einer security firma laut arbeitsvertrag als wachmann,doorman,nachtportier angestellt


    ich arbeite als night auditor im hotel und bekomme knapp 6 euro die stunde ist das gesetzeskonform?


    mfg


    kosmo

  • Moin und willkommen im Forum.


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    Ob das rechtens ist?


    Mache dir selber ein Bild: Der Lohn in der untersten Lohngruppe beträgt 7,82 Euro/Stunde...

  • ja danke dann gehe ich heut zum anwalt verklage meinen chef,ich frag mich nur wo steht es schwarz


    auf weiss das ich betrogen werde,berufe mich dann auf dich


    lg kosmo

  • Die Tarife stehen im Lohntarifvertrag für dein Bundesland.


    Mit dem Wort "Betrug" wäre ich vorsichtig:
    Du hast einen Arbeitsvertrag für 3 unterschiedlich benannte Tätigkeiten. Für 2 dieser Tätigkeiten gibt es entsprechende Tarifgruppen im Tarifvertrag...
    Wenn du als Wachmann eingesetzt wirst, steht dir der Lohn des [Separat]Wachmanns zu, wenn du als Doorman eingesetzt wirst, steht dir der dieser Lohngruppe entsprechende Lohn zu.


    Gibt es auch eine Gruppe für den Nachtportier?
    Die alleinige Tatsache, dass du bei einem Sicherheitsdienstleister beschäftigt wirst, sagt für sich genommen noch nichts über die Anwendbarkeit des Tarifvertrags aus. Die Reinigungskraft, die Büroräume des Chefs sauber hält, wird auch nicht unbedingt nach dem LTV des Bewachungsgewerbes bezahlt, der Lohnbuchhalter des Unternehmens ebenso wenig...


    Sprich, wenn du eine Tätigkeit ausübst, die nicht vom LTV erfasst ist, wird es nicht so einfach...

  • ja danke dann gehe ich heut zum anwalt verklage meinen chef,ich frag mich nur wo steht es schwarz


    auf weiss das ich betrogen werde,berufe mich dann auf dich


    lg kosmo


    Was hast du den für einen Vertrag unterschrieben ?
    und wenn, hast du ihn gelesen ?
    und warum, arbeitest dort noch ?

  • Zitat

    Sprich, wenn du eine Tätigkeit ausübst, die nicht vom LTV erfasst ist, wird es nicht so einfach...


    ...aber einen Versuch würde ich wagen,


    denn der LTV NRW zwischen NGG und DEHOGA ist für die beiden unteren Lohngruppen AVE.

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