Erster Geld- und Wertdienstleister stellt ZAG-Erlaubnisantrag bei BaFin

  • Quelle: BDGW


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    Das BDGW-Mitgliedsunternehmen, die KÖTTER Geld- & Wertdienste GmbH in Essen, hat vor wenigen Tagen als erster deutscher Geld- und Wertdienstleister den Lizenzierungsantrag gemäß Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestellt. „Diesen Schritt begrüße ich außerordentlich. Ich bin zuversichtlich, dass noch in diesem Jahr weitere Mitgliedsunternehmen die Zulassung durch die BaFin beantragen werden“, so der Vorsitzende der BDGW, Michael Mewes.


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  • Quelle: BDGW


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    Der deutsche Brink’s Konzern hat für eine ihrer deutschen Gesellschaften bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben von Zahlungsdiensten als Zahlungsinstitut nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) gestellt. Cash Cycle Management-Dienstleistungen werden in Zukunft durch professionelle Bargeldakteure auf einem deutlich höheren Niveau erbracht werden. Vorausgesetzt, sie erfüllen die komplexen Anforderungen, die an die Zulassung als Zahlungsdienstleister gemäß ZAG gestellt werden. An diesen Anforderungen werden sich Geld- und Werttransportunternehmen messen lassen müssen. Wer zugelassen wird, hat alle Voraussetzungen, das uneingeschränkte Vertrauen aller Marktteilnehmer zu genießen.
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  • Dann fragt doch einmal nach wo die Anträge von den anderen (zwei?) Unternehmen geblieben sind?
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    Die BAFIN hat doch gar keinen Bock sich auf Geld und wertunternehmen einzulassen.

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