Es kursieren Anschreiben von Firmen an die jeweiligen Mitarbeiter, in denen diesen klar gemacht wird:
{Zitat sinngemäß}
Zitatdass nach der neuen Rechtsprechung die Zahlung von Feiertagszuschlägen am Oster- und Pfingstsonntag nicht mehr zu erfolgen braucht. Man werde zwar den Pfingstsonntag entsprechend einem Feiertag gleich vergüten,
weise aber darauf hin, dass dies eine freiwillige Leistung sei...
Dies solle der Mitarbeiter bitte per Unterschrift bestätigen und das Schreiben an die Firma zurück senden.
Mir ist dies bis jetzt aus NRW bekannt. Das Schreiben ist ein netter Versuch, aber überflüssig. Auch der Hinweis, man werde "auf freiwilliger Basis..." ist ein Witz.
Diese Feiertage sind im MTV NRW explizit als entsprechend zu vergütende Feiertage festgelegt und der MTV ist allgemeinverbindlich!!!
Also schmeißt das Schreiben weg, rahmt es euch für eure Witzeecke ein oder macht sonst was damit.
Sollte bei euch auch sein solches Schreiben auftauchen, wäre es nett, wenn ihr mir kurz per PN mitteilt, welche Firmen so etwas verzapfen. Danke.