ACHTUNG!!! Feiertagszuschläge ACHTUNG!!!

  • Es kursieren Anschreiben von Firmen an die jeweiligen Mitarbeiter, in denen diesen klar gemacht wird:



    {Zitat sinngemäß}

    Zitat

    dass nach der neuen Rechtsprechung die Zahlung von Feiertagszuschlägen am Oster- und Pfingstsonntag nicht mehr zu erfolgen braucht. Man werde zwar den Pfingstsonntag entsprechend einem Feiertag gleich vergüten,


    weise aber darauf hin, dass dies eine freiwillige Leistung sei...


    Dies solle der Mitarbeiter bitte per Unterschrift bestätigen und das Schreiben an die Firma zurück senden.


    Mir ist dies bis jetzt aus NRW bekannt. Das Schreiben ist ein netter Versuch, aber überflüssig. Auch der Hinweis, man werde "auf freiwilliger Basis..." ist ein Witz.


    Diese Feiertage sind im MTV NRW explizit als entsprechend zu vergütende Feiertage festgelegt und der MTV ist allgemeinverbindlich!!!


    Also schmeißt das Schreiben weg, rahmt es euch für eure Witzeecke ein oder macht sonst was damit. :D


    Sollte bei euch auch sein solches Schreiben auftauchen, wäre es nett, wenn ihr mir kurz per PN mitteilt, welche Firmen so etwas verzapfen. Danke.

  • War doch klar, dass das versucht wird.
    Nachdem ja auch hier über jenes Urteil diskutiert wurde und auch bei einigen unklar war, was das nun bedeutet (oder in den meisten Fällen eben eher nicht bedeutet),
    da könnte ja durchaus auch mancher Unternehmer auf die Idee kommen "Einen Versuch ist's wert"

  • Zitat

    Heute, 20:52 | badisch_nsl


    ...da könnte ja durchaus auch mancher Unternehmer auf die Idee kommen "Einen Versuch ist's wert"


    Das mag durchaus sein.


    Aber große Unternehmen, betriebsratsmäßig gut durchstrukturiert, geben sich dann doch eher der Lächerlichkeit preis. :dash:

  • Hallo badisch_nsl
    Entschuldigung falls ich etwas doof aus der Wäsche schaue ?!
    Welches Urteil ???


    Vielen Dank Karhu

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