Arbeitsverhältnis

  • Ein Arbeitsverh?¤ltnis beruht auf einem[1.zivilrechtlichen Vertrag] in der Form eines [2.Dauerschuldverh?¤ltnisses]. Es gelten daher alle Beendigungstatbest?¤nde, die f??r solche Vertr?¤ge gemeinhin in Betracht kommen. Allerdings bestehen regelm?¤??ig arbeitsrechtliche Besonderheiten.


    Ein [3.Arbeitsvertrag] kann nach deutschem Arbeitsrecht durch folgende Tatbest?¤nde enden:


    1
    Ein Vertrag ist eine von zwei oder mehreren Personen ge?¤u??erte ??bereinstimmung von Willen ??ber die Herbeif??hrung eines rechtlichen Erfolgs.


    2.
    Ein Dauerschuldverh?¤ltnis ist ein Vertrag, der nicht durch einmaligen Austausch von Leistung und Gegenleistung (wie etwa beim Kauf- oder Werkvertrag) erf??llt wird, sondern der durch einen fortlaufenden Leistungsaustausch charakterisiert ist. Ein Dauerschuld-
    verh?¤ltnis kann befristet oder unbefristet sein. Ein unbefristetes Dauerschuldverh?¤ltnis wird durch K??ndigung beendet. Dabei kann eine K??ndigungsfrist zu beachten sein.


    Die wichtigsten Dauerschuldverh?¤ltnisse sind:
    Miete
    Arbeitsvertrag


    3.
    Ein Arbeitsvertrag nach deutschem Recht ist ein Vertrag zur Begr??ndung eines privatrechtlichen Schuldverh?¤ltnisses ??ber die entgeltliche Erbringung einer Dienstleistung. Der Arbeitsvertrag ist eine Unterart des in §§ 611 ff. BGB geregelten Dienstvertrages. Im Unterschied zum freien Dienstverh?¤ltnis ist das durch den Arbeitsvertrag begr??ndete Arbeitsverh?¤ltnis von der pers??nlichen Abh?¤ngigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber gekennzeichnet. Der Arbeitnehmer kann im wesentlichen nicht selbst seine T?¤tigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen. Er ist vielmehr in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert und unterliegt typischerweise den Weisungen des Arbeitgebers ??ber Inhalt, Durchf??hrung, Zeit, Dauer und Ort der T?¤tigkeit.

  • So steht es - glaube ich - im BGB geschrieben... :rolleyes:
    Sollte man eigentlich wissen :grin: