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ZitatAlles anzeigenFREIBURG taz
| Das Arbeitsrecht in Deutschland diskriminiert junge Beschäftigte.
Dies entschied gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH).
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) kündigte bereits eine
Nachbesserung des Bürgerlichen Gesetzbuches an.
Konkret geht es um die Berechnung der
Kündigungsfristen. So gilt in Deutschland die Regel: je länger ein
Mitarbeiter zum Betrieb gehört, desto länger kann er sich auf den
Verlust der Arbeit einstellen. Allerdings spielen Beschäftigungszeiten
bis zum 25. Lebensjahr dabei laut Gesetz keine Rolle.
Der EuGH hält diese Ausnahme für diskriminierend. Es gebe keinen
sachlichen Grund, die Betriebszugehörigkeit von jungen Arbeitnehmern
einfach zu ignorieren. Die Bundesregierung hatte argumentiert, dass
jüngere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt leichter wieder einen Job
finden...