Jahrespraktikum

  • Hallo ich bin SaZ 8 (noch) bin in meiner BfD- Zeit (Weiterbildungszeit). Habe die Servicekraft für Schutz und Sicherheit gemacht und beginne ab Februar den Meister für Schutz und Sicherheit die Schule dafür (also theoretischer Unterricht) ist an Freitagen und Samstagen. Ist es jetzt Vorgeschrieben dass ich von Montag bis Donnerstag in einem Sicherheitsunternehmen als Praktikant (also umsonst) arbeiten muss damit ich den Meister überhaupt machen kann?



    Danke für nen paar Antworten

  • Ich meine, Praktikum nur für Branchenfremde. Ob das jetzt aufgrund deiner BW-Zeit auch gilt, kann ich nicht sagen.


    Was sagt denn der Lehrgangsanbieter? Was sagt die IHK?

  • Ich glaube du benötigst gar kein Praktikum um zur Prüfung
    zugelassen zu werden. Brauchst natürlich eine Bescheinigung vom BFD das die
    militärische Zeit /Ausbildung u. Verwendung als Berufspraxis zugelassen werden.
    Das dürfte aber kein Problem sein, die Bescheinigung vom BFD zu erhalten.
    Einfach mal dort anrufen!!



    Das mit dem Praktikum ist natürlich nicht schlecht! Bekommst
    wenigstens einen Einblick, wie das dort so abläuft. Und, hast vielleicht die Möglichkeit
    direkt nach deiner Ausbildung oder BFD Zeit einen Job zu bekommen.
    Gruß
    Solution

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