Bei Abfindung ruht das Arbeitslosengeld

  • Bei einer Betriebs?¤nderung ruht, wenn der Mitarbeiter im Rahmen des Sozialplans eine Abfindung erh?¤lt, der Anspruch auf Arbeitslosengeld, entschied das Bundes-sozialgericht (Urt. v. 9.2.2006 â?? B 7a AL 44/05 R).


    Der Kl?¤ger wehrte sich gegen die Versagung von Arbeitslosengeld (ALG) wegen Zahlung einer Sozialplanabfindung. Seit 1974 war er, zuletzt als Schichtleiter, bei einem Unternehmen der stahlverarbeitenden Industrie eingesetzt. In den Jahren 2002 und 2003 reduzierte der Arbeitgeber die damals 1.200 Mitarbeiter starke Belegschaft um 200 Personen. Nach dem Manteltarifvertrag war der Kl?¤ger aufgrund seines Alters und der langen Betriebszugeh??rigkeit nur noch aus wichtigem Grund k??ndbar; bei Betriebs-?¤nderungen sollte diese Bestimmung nicht gelten, wenn ein anderer zumutbarer Arbeitsplatz nicht existierte.
    Der ausgehandelte Sozialplan ergab eine Abfindung von 33.000 Euro f??r den gek??ndigten Kl?¤ger. Obwohl dieser sich zum 1.6.2003 arbeitslos gemeldet hatte, erhielt er bis zum 6.9.2003 kein ALG. Die beklagte Bundesagentur f??r Arbeit hatte wegen der Abfindung ein Ruhen des Anspruchs angenommen und wurde in dieser Auffassung auch in den ersten beiden Instanzen best?¤tigt.

  • Tja, inzwischen lohnt es sich leider immer weniger in die gesetzlichen Versicherungen ??berhaupt noch einzuzahlen, sei es Renten-, Unfall-, Kranken-, oder eben Arbeitslosenversicherung, ??berall wird man im Bedarfsfall nur noch abgezockt und hingehalten.
    Vielleicht sollte man sich mal ??berlegen, ob es nicht Sinn macht vorm europ?¤ischen Gerichtshof generell gegen diese Pflichteinzahlungen vorzugehen, denn ich sehe hier keinen gro??en Sinn mehr, zumal die Gelder aus diesen T??pfen auch immer wieder nur zu gerne f??r v??llig andere Dinge eingesetzt werden, als f??r die sie mal gedacht waren.


    W??rde man all diese Beitr?¤ge in private Vers.-Vertr?¤ge einzahlen, w??rden a.) die Versicherten einen wesentlichen besseren Schutz bekommen, b.) die Gelder w?¤ren vor der Selbstbedinung durch die Regierung gesichert, c.) w??rde es Arbeitspl?¤tze schaffen und d.) die Konjunktur ankurbeln.

  • Gar nicht so abwegig, deine Gedanken. Das man seine Beitr?¤ge leistet, und dann kein Geld bekommt mag ja noch angehen, aber das dieses Geld auch zum stopfen irgendeines Haushaltlochs genutzt wird, treibt mir dann die Zornesr??te ins Gesicht. So nach dem Motto, der Staat darf alles, der einzelne nichts. K??nnte man alles so sehen :cool:

  • Ein Ausstieg aus dem System funktioniert nicht mehr, wer zahlt die Renten f??r die Schon Rentner oder diejenigen welche schon 50 sind.
    Da kriegt man auch privat nix mehr zusammen.
    Der Staat kann das nicht zahlen, also w?¤re f??r mindestens 20 Jahre eine Doppelbelastung n??tig, einmal wie bisher Rente an den STaat und die gleiche Summe privat.
    Wer kann sich das leisten?
    Die Abgeordneten in NRW zahlen jetzt privat in ein Versorgungswerk ein, 1500 Euro im Monat. Daf??r haben sie sich ihre Bez??ge um 4.700 Euro monatlich erh??ht, oder knappe 100%.
    Wof??r sind die restlichen 3.200 Euro? :angry: