Arbeitgeber muss Urlaubsbescheinigung ausstellen

  • Der Chef muss seinen Angestellten auf Verlangen eine Urlaubsbescheinigung ausstellen. Wenn er sich weigert, kann er notfalls mit Zwangsgeld oder sogar Haft dazu gebracht werden.


    Wie lange dauerte der Urlaub?


    Nach dem Bundesurlaubsgesetz ist der Arbeitgeber gemäß § 6 Abs. 2 verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.


    Gegenüber einem Arbeitgeber, der sich trotz eines entsprechenden Gerichtsurteils weigerte, setzte ein Gericht ein Zwangsgeld von 200 EUR fest.


    Zu diesem Zwangsgeld kam es, da die Richter betonten, sie selbst oder eine andere Person könnten keine rechtswirksame Bescheinigung ausstellen. Daher kämen auch im Arbeitsrecht nur die für diese Fälle generell vorgesehenen gesetzlichen Zwangsmittel in Betracht. Eine vorherige Androhung sei dafür nicht erforderlich (



    Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Az.:9 Ta 180/09


    :thumbup:

  • Das gibt es doch nicht :dash: ! Verstehe ich nicht, wie man sich so querstellen kann!