jedermann-rechte

  • Die Rechte eines B??rgers bzw. einer nat??rlichen Person, also keine Executive, sind im B??rgerlichen Gesetzbuch zugrunde gelegt...

  • [quote author=Darth Vader link=topic=782.msg3770#msg3770 date=1142807266]
    Die Rechte eines B??rgers bzw. einer nat??rlichen Person, also keine Executive, sind im B??rgerlichen Gesetzbuch zugrunde gelegt...
    [/quote]


    BGB ist immer gut, aber nicht nur da sind unsere "Jedermann-Rechte" geregelt.

  • Nat??rlich nicht, es baut ja auf dem Grundgesetz mit weiteren Gesetzen wie z.B. StGB usw auf.



    Anbei doch mal ein Linkverweis, hier auf die Begriffserkl?¤rung von Wikipedia:



    Jedermannsrecht (Begriffskl?¤rung)


    Jedermannsrecht ist ein Rechtsbegriff f??r diejenigen Rechte, die Jedermann zustehen. Insbesondere wird dieser Begriff verwendet f??r



    * bestimmte Rechtfertigungsgr??nde, auf die sich jeder berufen kann. Beispiele daf??r sind in Deutschland das Strafprozessuale Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 StPO oder in ??sterreich § 86 Abs. 2 StPO (Strafprozessordnung 1975) das sog. â??Anhalterecht Privaterâ??.
    * diejenigen Grundrechte des deutschen Grundgesetzes, die Jedermann oder Jedem zustehen oder die Niemandem verw?¤hrt oder entzogen werden k??nnen. Sie gelten f??r und sch??tzen also zuerst alle Menschen (nat??rliche Personen), soweit diese sich auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland befinden (zum Teil wirken sie aber auch au??erhalb der Bundesrepublik), unabh?¤ngig von ihrer Staatsb??rgerschaft. Der gesch??tzte Personenkreis ist aber weiter als der von Menschenrechten, da die Grundrechte des Grundgesetzesgem?¤?? Art. 19 Abs. 3 GG auch f??r deutsche (und auch EU-) â??juristische Personenâ?? gelten, â??soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sindâ??. Der Gegenbegriff des Staatsrecht sind die Deutschenrechte oder B??rgerrechte, die nur Deutsche (und teilweise auch sonstige EU-B??rger) berechtigen oder sch??tzen. Jedermannsrechte des Grundgesetzes findet man in den allgemeinen Grundrechten der Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3, 4, 5, 10, 13, 14, 16a, 17 GG (n?¤heres unter Grundrechte) und in den sogenannten Justizgrundrechten der Art. 19 Abs. 4, 101, 102, 103, 104 GG.
    * das Recht der Wanderer in der Wildnis Skandinaviens; siehe Jedermannsrecht.



    Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/J…28Begriffskl%C3%A4rung%29

  • Fangen wir also mal mit dem Gesetz an, bei dessen Anwendung man immer ?¤u??erste Sorgfalt walten lassen mu??, sonst steht man mit einem Bein im Bereich "gesiebte Luft":



    [size=13pt]§ 127 Abs.1 StPO[/size]
    [size=12pt]Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verd?¤chtig ist oder seine Identit?¤t nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorl?¤ufig festzunehmen.

    [/size]

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  • Einen gebe ich noch:


    [size=13pt]§ 32 StGB[/size][size=11pt]
    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenw?¤rtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.[/size]



    P.S.: Warum der § 32 StGB nicht immer f??r Frauen gilt, ist wohl seitens des Gesetzgebers bewusst so gewollt. ("einem anderen" :rolleyes: ) Man(n) scheint gewisse Erfahrungen gesammelt zu haben.. :grin: :grin: :grin:

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