Quelle: BDGW
ZitatAlles anzeigen„Die DIN 77 200 Sicherungsdienstleistungen – Anforderungen ist völlig ungeeignet, die Qualität von Geld- und Wertdienstleistungen zu beurteilen“, darauf wies Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW), hin.
Die DIN 77200 stelle auf einzelne Dienstleistung und nicht auf das ganze Unternehmen ab. Auftraggeber könnten sie als Arbeitsgrundlage für Ausschreibungen nutzen. Deshalb werde an vielen Stellen der Norm ausgeführt „… wenn vom Auftraggeber gefordert“ bzw. „auf Anforderung des Auftraggebers“. „Damit“, so Olschok, „steht eindeutig fest, dass die Blickrichtung der DIN 77 200 auf eine konkrete Sicherungsdienstleistung und nicht pauschal auf das Unternehmen ausgerichtet ist, das diese Dienstleistung anbietet.“
Deshalb könne diese Norm seriöser weise auch nicht als Grundlage für eine Zertifizierung herangezogen werden.