Anzahl der Kontrollgänge

  • Bei mir auf den Objekt müssen wir pro Schicht 4 Kontrollgänge machen. Jeder soll ca 1St 10 dauern. Jede 30 min. soll der nächste sein. Immer zu gleichen Zeit. Nach meinung von Kollegen und mir ist das falsch:
    Als große Schwachstelle sehen wir, das immer die gleichen Zeiten genohmen werden sollen.
    Wie schaut das bei euch aus?

  • Auf meinem Objekt gibt es keine K.gänge, kenne sie natürlich von anderen Einsatzstellen.
    Das mit dem Ausspähen eurer Gänge sollte dem Verantwortlichen eigentlich klar sein, wenn nicht solltet ihr ihn auf die möglichen Gefahren hinweisen.

  • Wir haben auch ziemlich starre Zeiten in der Dienstanweisung vorgegeben. Ist aber wahrscheinlich eh das kleinste Problem, da wir auf dem Objekt Nachts und am WE / Feiertagen eh ganz alleine sind und auch in 12 Stunden Schichten nicht ein Kontrollanruf aus der Zentrale kommt.
    Wenn der Kollege also tot über den Zaun oder bewusstlos neben der Kloschüssel liegt, merkt die Ablöse das erst zum Schichtwechsel, weil sie nicht ins Objekt kommt und auch kein Revierfahrer oder sonst wer von uns nen separaten Schlüssel hat...


    Gelernt habe ich das irgendwie mal anders!

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  • Feste Zeiten für Kontrollgänge kenne ich von keinem Objekt. Anzahl der Gänge und Zeitrahmen, aber auch das nicht an allen.


    Tätigkeiten, die zeitlich festgelegt sind ist klar.

  • Mir fällt da gerade ein, bei mehreren Objekten wo wir Etagen angemietet haben und die wir auf nem Außenkontrollgang kontrollieren ist auch die Reinfolge der Objekte und das jeweilige Zeitfenster in dem es erledigt werden muss vorgegeben...
    Würde sie strikt eingehalten könnte man bei unserer Dienstanweisung an Hand einer Uhr sagen wo der Mitarbeiter jetzt gerade genau ist.

  • Solche Vorgaben kenn ich auch. Manche Kunden sind eben nicht zu überzeugen. Manchmal ist es auch nur ein ungeschicktes Vorgehen des Verläufers oder Einsatzleiters dem Kunden gegenüber. Und wenn es denn der ausdrückliche Kundenwunsch ist, so sollte man ihm denn auch nachkommen.


    Zu der verbindung zur Leitstelle: Ich habe schon mehrere Wachfirmen kennen gelernt. In keiner war bisher die Leitstelle verantwortlich, die Posten anzurufen. In unseren Dienstvorschriften sind feste und variable Meldezeiten vorgesehen, die durch den Posten wahrzunehmen sind. Zusätzlich sind die Funkgeräte mit einem Totmannschalter ausgerüstet, die ansprechen, sobald der Neigungswinkel des Gerätes zu groß wird. Für den Fall, dass mal eine Postenmeldung ausbleibt, oder der Funkalarm ausgelöst wird, ist ein Maßnahmeplan in der NSL hinterlegt, so daß entsprechend reagiert werden kann.

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