Kik zahlte sittenwidrige Löhne


  • Landesarbeitsgericht Hamm: Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel?


    11.03.2009


    Das Landesarbeitsgericht verhandelt am 18.03.2009, 10.00 Uhr im Saal 3 die Berufungsverfahren 6 Sa 1284/08 – Vorinstanz Arbeitsgericht Dortmund 2 Ca 282/08 – sowie das Verfahren 6 Sa 1372/08 - Vorinstanz Arbeitsgericht Dortmund 10 Ca 279/08 -.


    Die Klägerinnen nehmen das beklagte Einzelhandelsunternehmen auf eine höhere Vergütung in Anspruch, weil sie die Auffassung vertreten, die vertragliche Vereinbarung eines Stundenlohns von 5,20 € sei sittenwidrig.


    Beide Klägerinnen stehen seit Ende 2001 bei der Beklagten in einem Arbeitsverhältnis als „geringfügig Beschäftigte/Packerin“. Im ursprünglichen Arbeitsvertrag wurde ein Stundenlohn in Höhe von 10,00 DM vereinbart. Seit 2004 zahlte die Beklagte 5,20 € pro Stunde. Die Klägerinnen sind der Auffassung, dass der von der Beklagten gezahlte Lohn sittenwidrig ist, und dass ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliege. Tatsächlich würden sie nicht als Packerinnen eingesetzt, sondern nähmen überwiegend Tätigkeiten einer klassischen Verkäuferin wahr...


    Eine Teilbegründung des vorinstanzlichen Urteils vom Arbeitsgericht Dortmund. Dieses wurde ja "nur" vom Landesarbeitsgericht bestätigt...


    http://www.justiz.nrw.de/Press…rbGs/11_03_2009/index.php

    Einmal editiert, zuletzt von daffi ()

  • Nabend zusammen,


    zu diesem Fall gab es vor einigen Monaten eine Reportage im TV. Das war noch viel interessanter, als es hier scheint. Da ging es um Stundenkürzungen bis auf die absoluten Minimumzeiten und sonstige Schikanen. Habe das damals aufgenommen.


    Schönen Abend oder ruhige Schicht