NÜRNBERGER NACHRICHTEN vom 16.12.2008
Berufsunfähigkeits-Versicherung verweigerte Zahlung - zu Unrecht
http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=936921&kat=316
Die Aufgabe eines Pförtners besteht nicht nur darin, präsent zu sein und eine Schranke zu öffnen und zu schließen.
Ein zu 80 Prozent Berufsunfähiger kann von seiner Versicherung nicht ohne weiteres auf eine Pförtnertätigkeit verwiesen werden,
entschied das OLG Hamm in einem Urteil, berichtet der Anwalt-Suchservice.
Ein ehemaliger Isolierhelfer konnte seinen Beruf nicht mehr ausüben, weil er an Morbus Parkinson erkrankt war.
Als der Mann deshalb Leistungen seiner Berufsunfähigkeits-Versicherung beantragte, lehnte diese allerdings ab.
Er solle als Pförtner arbeiten, so die Assekuranz kaltschnäuzig.
Die Richter sahen das anders (Az.: 20 U 17/07):
Die neue Tätigkeit sollte hinsichtlich der Vergütung nicht spürbar unter dem bisherigen Niveau liegen.
Die Versicherung muss zahlen.
PS: Gute Entscheidung, smiley1099 meine Versicherung (Agent) murmelte vor Jahren aus sonen Text single fuck