Bei wiederholter Krankheit kippt ärztliche Schweigepflicht

  • Bei wiederholter Krankheit kippt ?¤rztliche Schweigepflicht
    Arbeitnehmer, die in kurzen Abst?¤nden aus unterschiedlichen Gr??nden krank geschrieben werden, m??ssen ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden, um ihre Lohnfortzahlung zu sichern.


    Der Arbeitnehmer m??sse beweisen, dass es sich um eine neue und nicht um eine Fortsetzungserkrankung handelt, hei??t es in einem schriftlich ver??ffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt. Es gab damit seine fr??here Rechtsprechung teilweise auf. (Az: 5 AZR 389/04)


    Als Fortsetzungserkrankung gilt laut BAG eine Arbeitsunf?¤higkeit, die "auf demselben nicht behobenen Grundleiden beruht". Dabei ist es egal, ob sich das Grundleiden wieder in seinen urspr??nglichen Form oder neuartig ?¤u??ert. Tritt eine solche Fortsetzungserkrankung nach weniger als sechs Monaten auf, so werden beide Arbeitsunf?¤higkeiten zusammengelegt und die Lohnfortzahlung bleibt auf insgesamt sechs Wochen beschr?¤nkt. Dagegen muss der Arbeitgeber erneut Lohnfortzahlung f??r bis zu sechs Wochen leisten, wenn die Arbeitsunf?¤higkeit auf einer anderen Krankheit beruht.


    Allerdings enth?¤lt die Arbeitsunf?¤higkeitsbescheinigung vom Arzt keine Angaben ??ber die Ursache. Diese "Unkenntnis des Arbeitgebers" sei zu ber??cksichtigen, begr??ndet das BAG sein Urteil. Einen entsprechenden Nachweis verlangt es daher nun vom Arbeitnehmer, etwa durch eine Bescheinigung des Arztes, dass eine neue Krankheit vorliegt. Hat der Arbeitgeber auch danach noch Zweifel, so muss der Arbeitnehmer seinen Arzt ganz von der Schweigepflicht entbinden und auch die jeweiligen Diagnosen freigeben.


    QUELLanagbe


    Hier komplett zum Nachlesen / BAG:

  • [quote author=daffi link=topic=574.msg2503#msg2503 date=1139782137]
    Ohne jetzt ins Detail gehen zu wollen w??rde dies meiner Meinung nach gegen das GG verstossen.
    [/quote]


    *puaaah*... Du sagst Sachen :rolleyes:
    Bin ja auch kein Rechtsgelehrter, aber wenn Du mich so fragst.... :huh:
    Da werden sich sicher noch einige dr??ber streiten - und vielleicht vor das BVG gehen [hoffentlich!!] :grin:

  • [quote author=daffi link=topic=574.msg2503#msg2503 date=1139782137]
    Ohne jetzt ins Detail gehen zu wollen w??rde dies meiner Meinung nach gegen das GG verstossen.
    [/quote]
    Ich seh das ?¤hnlich, ferner verweise ich auf "Vertrauensarzt" Stichwort Unkenntnis des AG, wo dem AG ein brauchbares Mittel an die Hand gelegt worden ist.

  • Ich empfinde das in jedem Fall einen Eingriff in das Pers??nlichkeitrecht :cry:


    [gleiches finde ich auch betr. eines sogenannten Drogen-(Piss...)Tests...!] Nur mal so nebenbei;
    obwohl ich mit Drogen nix am Hut habe, aber was geht es meinen AG an, ob ich in meiner Freizeit
    ne T??te rauche??



    War GOTT nicht mehr als IKONE *gr??hl*??

    Einmal editiert, zuletzt von blueboyzz ()

  • [quote author=blueboyzz link=topic=574.msg2506#msg2506 date=1139783000]
    aber was geht es meinen AG an, ob ich in meiner Freizeit
    ne T??te rauche??
    [/quote]


    Nix, aber auch gar nix!


    Wegen Ikone
    Der Zweck der Ikonen ist, Ehrfurcht zu erwecken und eine existenzielle Verbindung zwischen dem Betrachter und dem Dargestellten zu sein, indirekt auch zwischen dem Betrachter und Gott. Die Ikone dient der Vergegenw?¤rtigung (Repr?¤sentanz) christlicher Wahrheiten.
    Also, bei Gott darf man alles, bei der Ikone mu?? man auch noch die Wahrheit sagen :grin:


    PS: Hier sind keine relig??sen Anschaungen gemeint!

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