Messer, Schere, Licht....

  • Hey


    Messer, Gabel, Schere, Licht dürfen kleine Nico`s nicht.


    Ich habe da mal ne Frage, ich hatte heute einen Fall: Renitende sehr sehr sehr sehr renitende männliche Person, 195 cm groß, gut gebaut wird ohne Fahrkarte angetroffen und rastet gleich aus. Person drohten mit schlägen usw. und sofort, Person stand an der Tür und wollte nächste Station aussteigen um abzuhauen und drohte uns mit schlägen und rastete so aus das eine Scheibe sehr stark angeschlagen wurde (kaum zu beschreiben)


    So und nun Was wäre wenn ich ein Messer dabei gehabt hätte und die Person uns angegriffen hätte so, dass ich das Messer gezogen hätte und irgendwo reingestochen hätte um den Angriff abzuwenden.


    Und wenn ich es gemacht hätte wo wäre es am besten platziert das Messer. ( P.S. Ich möchte die Person ja nicht gleich töten)


    Sry hört sich etwas hart an, aber nur mal so fiktiv.


    Mfg. Nico

  • @ GeilerNico


    Der Notwehrparagraph §32 StGB sagt dir etwas?


    Also:
    Zu deinem Beispiel: Es muss ein Angriff vorliegen. Der Angriff muss gegenwärtig sein. Der Angriff muss rechtswidrig sein. Die Verteidigung, also deine Notwehrhandlung muss angemessen sein. Der Angriff muss gegen dich selbst gerichtet sein, kann aber auch gegen einen anderen gerichtet sein, also z.B. deinem Kollegen der mit dir die Kontrolle durchführt, und es darf kein längerer Zeitraum zwischen dem Angriff und deiner Notwehrhandlung liegen!


    Wenn also ein 2 Meter Mensch vor dir auftaucht und dich zusammenfalten will, könnte dein Messer schon ein geeignetes Mittel sein.
    Es wird dir aber sicher die Frage gestellt werden, warum du im Dienst mit einer solchen Waffe rumläufst. ???
    Und wo du ihn verletzen solltest? Frag den Schlachter deines Vertrauens oder lass dich im Internet inspirieren, dort gibt es genügend von solchen Seiten.


    Ansonsten beherzige das, was @ Daffi geschrieben hat

    Einmal editiert, zuletzt von colle ()

  • Problem ist halt, dass ja erwähnt wurde... Ihr seid zu zweit gewesen... Ist ja nunmal ein nicht ganz unwesentlicher Punkt, wo man sich fragen darf, ob der Einsatz eines Messers gerechtfertig ist...


    Angenommen der Angreifer ist offensichtllich so übermächtig und gefährlich und du ziehst ein Messer, um ihn davon zu überzeugen, es nicht zu tun... Ich meine jetzt nicht, dass Du ihn aufhalten willst, sondern lediglich den Angriff verhindern willst und ihm dazu noch mitteilst, dass er abhaun soll und gut is und er Dich/Euch dennoch und trotz Messer in der Hand angreift... Hat er pech gehabt...


    versuche Ihn mit dem Messer in Schach zu halten und oder festzuhalten und Du hast pech gehabt...


    Und Schwarzfahren, Sachbeschädigung und oder Drohungen... Das ist halt nix womit Du den Einsatz eines Messers rechtfertigen kannst, kannst ja auch die verfolgung aufnehmen und die Polizei versatändigen... Schließlich seid ihr ja zu zweit gewesen...

  • nicht jede Schlacht mußt du gewinnen!
    Wenn schon Waffe dann ein Spray, bekommst aber damit auch genug Ärger.


    Nachfrage! Welches Messer wäre es den gewesen?

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