Straftat wielange festhalten?

  • Hey


    Ich habe mal wieder so ne Frage:


    Ihr seit Prüfer und kriegt in der S Bahn einen Fahrgast der keinen Fahrschein hat. Er will auch seine Personalien nicht rausgeben, so dass ihr aussteigt und an der Haltestellle die BPol informiert sowie auf sie Wartet...


    NUR WIE LANGE DÜRFEN WIR DIE PERSON vorläufig festnehmen?????



    Mfg. Nico

  • Ausgehend von den Regeln der Verhältnismäßigkeit bei der Anwendung von Zwang und Gewalt ist das "Festhalten" auf ein Minimum zu beschränken. Das ist dann wieder ein Gummibegriff, weiß ich. Aber aus Erfahrung würde ich mal sagen 30 Minuten bis zu ner Stunde. Gegebenenfalls kannst ihn ja auch überzeugen, mit zur nächsten Polizeiwache mitzukommen. Wichtig für Dich ist, den Nachweis zu erbringen, daß Du alles getan hast, die Freiheitsberaubung so kurz, wie möglich zu halten.

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