Ein Hund ist ein Hund, nicht wirklich laut Gesetz oder §§

  • muß man leses......


    http://www.referendare.net/news.php?news=951&lit_tipp=197

    Zitat

    Hunde können grundsätzlich beides sein, Luxus- oder Nutztier. Sie sind doppelfunktional. Daher ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Hund als Luxus- oder Nutztier gehalten wird. Unproblematisch fallen Jagdhunde des Försters und Polizeihunde unter den Begriff des Nutztiers. Auch Wachhunde fallen unter die Definition des Nutztieres. Führt die Gesamtwürdigung des Vierbeiners aber zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Tier „nur“ um einen schnöden Haushund handelt, dann liegt juristisch ein Luxustier vor und für dessen Zuschnappen haftet der Tierhalter uneingeschränkt.



    Doch wann ist ein Hund ein Wachhund? Ein Hund, der die Anwesenheit von Fremden nur meldet, ihnen gegenüber aber gutmütig ist, kann nicht als Wachhund und Nutztier angesehen werden. Das hat das LG Bayreuth in seinem Urteil entschieden. Im konkreten Fall hatte ein Ladeninhaber einen Hund gehalten. Charakterlich war dieser Hund als gutmütig zu bezeichnen. Tagsüber hielt er sich häufig angeleint im Laden auf. Die Nacht verbrachte der Vierbeiner jedoch in der Wohnung des Ladeninhabers.