Arbeitnehmer dürfen Telefon und Internet am Arbeitsplatz zu privaten Zwecken nutzen, wenn ihnen dies nicht ausdrücklich verboten wurde. Das geht aus einem Urteil (Az.: 4 Sa 1018/04) des Landesarbeitsgerichts Köln hervor, berichtet die in Köln erscheinende Monatsschrift für Deutsches Recht (Ausgabe 1/2006). Nach Auffassung der Richter sei die private Nutzung heute derart "sozialtypisch", dass ohne ausdrückliches Verbot vom Einverständnis oder zumindest der Duldung durch den Arbeitgeber auszugehen sei.
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