Rufbereitschaft fürs Museum / mindest Stunden

  • Hallo,


    Bin bei einer Sicherheitsfirma beschäftigt und mache meinen Separatwachdienst im Museum.
    Dieser geht von 18.30 - 7.15 Werktags und 18.30 - 10.30 am WE , dieser wird mir aber nicht verrechnet.
    Die Museumsangestellten dagegen bekommen die bereitschaft bezahlt.


    Weis jetzt nicht ab ich einen anspruch drauf hab,oder nicht.


    Mein 2tes Probem.........
    Haben diesen monat nur 160 std + Urlaub mit gerechnet ......... Hab davon gehört dass die Firma mir mindestens 173 std. geben/bezahlen muss.

  • [quote author=Gooaly link=topic=5235.msg45921#msg45921 date=1217507025]
    Hallo,


    Bin bei einer Sicherheitsfirma beschäftigt und mache meinen Separatwachdienst im Museum.
    Dieser geht von 18.30 - 7.15 Werktags und 18.30 - 10.30 am WE , dieser wird mir aber nicht verrechnet.
    Die Museumsangestellten dagegen bekommen die bereitschaft bezahlt.
    [/quote]


    gehts jetzt hier ^^ um die uhrzeiten des bereitschaftsdienstes oder um den normalen seperatwachdienst denn du da nachts im museum machst?


    zu den stunden kann ich dir nix genaues sagen, deswegen warte mal ab bis dir hier jemand mit mehr erfahrung antwortet, aber ich bin der meinung da 173 irgendwo im tarif stehen, das du auch anspruch drauf hast

  • [quote author=FSS-NRW link=topic=5235.msg45923#msg45923 date=1217507310]
    gehts jetzt hier ^^ um die uhrzeiten des bereitschaftsdienstes oder um den normalen seperatwachdienst denn du da nachts im museum machst?


    zu den stunden kann ich dir nix genaues sagen, deswegen warte mal ab bis dir hier jemand mit mehr erfahrung antwortet, aber ich bin der meinung da 173 irgendwo im tarif stehen, das du auch anspruch drauf hast
    [/quote]
    Mir gehts um den bereitschaftsdienst ...... Ob dieser bezahlt werden muss? Darf ja nicht die stadt verlassen/nichts trinken und mich bereithalten.

  • Erstmal Willkommen hier im Forum. :grin:


    Erstens solltest du dich nicht mit den Hauseigenen vergleichen, das sind von jeher 2 Paar verschiedene Schuhe.
    Das mit den Stunden weiß ich auch nicht so genau, dein BR sollte es aber wissen.
    Wenn die Bereitschaft nicht bezahlt wird, brauchst du sie auch nicht zu machen, ist jedenfalls so mein erster Gedanke. Ein Blick in deinen Arbeitsvertrag, falls vorhanden könnte Klärung bringen, obwohl ich sicher bin, das du dies schon getan hast.
    Wieder wäre der BR oder auch die GW ein geeigneter Ansprechpartner, auch kannst du einem der Admins, Kalle oder Daffi eine PN schicken, die können dir mit einem Tarifvertrag weiter helfen, dort sollte alles drinstehen, was die Stunden betrifft, vielleicht sogar etwas über die Bezahlung von Bereitschaftsdiensten.
    Schau aber trotzdem heute hier öfters hinein, wir haben hier einige User, so wie es FSS-NRW schon erwähnte, die sich in diesem Bereich recht gut auskennen.
    Ansonsten viel Spaß hier. ;)

  • danke.


    Leider steht da nichts in meinem Tarifvertrag. Weis ja noch nicht mal zur welcher GW ich gehöre und die Tel. von meinen Beriebsrat kenn ich auch nicht.
    Hatte bis jetzt noch keine ragen dies bezüglich.


    Ich google mich mal durch........

  • Also ... da fehlen ersteinmal noch einige Angaben.


    Wenn ich Deinen Beitrag lese, habe ich den Eindruck, dass Du entweder vor Ort bist oder in Bereitschaft. Das ist mit Sicherheit mit keinem Tarifvertrag vereinbar. Hier gilt es ersteinmal zu klären, nach welchen Kriterien Du wann Bereitschaftsdienste übernimmst. Sollte dies grob gesprochen einmal im Jahr für eine Woche sein, so kann es durchaus hinnehmbar sein, dass Du das nicht auf Heller und Pfennig vergütet bekommst. Ist es regelmäßig mehrfach im Monat ... so sieht das schon anders aus, ok, es könnte anders aussehen :grin:.


    Nächste Frage wäre, welche Funktion übst Du aus. Als Objektleiter stehst Du natürlich in ganz anderer Pflicht als als Aufsicht im Ausstellungsbereich. Als Führungskraft ist es nämlich wirklich normal (nach meinem Verständnis und nicht arbeitsrechtlich begründet), rund um die Uhr ansprechbar zu sein, um ggf. Entscheidungen fällen zu können. Von einer Aufsicht würde ich das nun nicht unbedingt erwarten und auch einem Mitarbeiter einer Sicherheitszentrale im Museum kann ich das nicht wirklich abverlangen.


    Und dann wäre dann noch zu hinterfragen, wofür bist Du eigentlich in Bereitschaft. Verlangt man das nur für den Fall, dass ein Kollege ausfällt oder bist Du in das "diensthabene System des Hauses" integriert also für den Fall von Havarien, Katastrophen und Straftaten und was weiß ich noch alles, hast vielleicht sogar exklusive Schlüsselgewalt. Pauschal mal eben darauf warten, dass Du gerufen wirst - das wird keiner bezahlen, es dürfte aber auch schwer werden, Dir arbeitsrechtlich einen anzuhängen, weil Du eben doch mal was unternommen hast und nicht erreichbar bist. Als Bestandteil des "Diensthabenden Systems" kann eine Nichterreichbarkeit wider besseren Wissens u.U. erhebliche Schadenersatzklagen nach sich ziehen ...


    Du siehst, Deine Frage enthält zu viele Einzelprobleme - mal abgesehen, dass eine Einzelfallklärung auch hier wie bei allen Rechtsfragen nur ein Anwalt machen DARF.


    Und dann wie immer von mir noch ein Hinweis: immer vor Anrufung eines Anwaltes/Gerichtes gründlich prüfen, was ist Dir dieser Job wert. Ist die Beeinträchtigung für Dich wirklich so stark, dass es sich lohnt, einen Krieg anzuzetteln, der unter Umständen ganz schnell durch einen Mitarbeiterwechsel beendet wird. (Denn es wird sich wohl meistens einer finden, der die Bedingungen akzeptiert ... ) Oder ergibt sich bei gründlichem Nachdenken die Erkenntnis , dass Du ja eigentlich nur mal allgemein die Frage stellen wolltest. :grin:


    Würde mich freuen, wenn ich helfen kann ... Museum ist mir nicht wirklich fremd (deshalb gern auch per PM)

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