Fahrtkostenzuschuss

  • Hallo,


    ich habe erst heute gesehen, dass ich von meinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss gehabt hätte, da ich von meinem Wohnort aus zur Dienststelle mehr als 30 km entfernt wohne.


    Leider habe ich dieses nicht gewußt, kann ich jetzt diesen Zuschuss noch nachträglich einfordern? Da ja meine Gehaltsabrechnungen nicht in diesem Punkt korrekt waren und ich ja auch nicht darüber informiert wurde, dass ich meine Fahrtstrecke zur Arbeit auch angeben muß zur abrechnung.


    Wie verhält sich das genau?

  • Hallo und Willkommen im Forum,


    so wie ich es sehe kannst Du in der Regel nur ein paar Monate glaube 2 ......einfordern,
    es steht in dem für dich gültigen Tarifgebiet.


    Aus welchen Bundeland bist du den, dann könnte man es nachlesen.


    Woher weist du das du es bekommen solltest?

  • ich komme aus NRW


    aber da ich über diesen Umstand nicht informiert wurde müßte mir eigentlich für die komplette Zeit der Anspruch noch zustehen, denn erst ab Bekanntwerden eines Anspruches müßte eine Verjahrung beginnen.


    Ich meine § 4 dem MTV für NRW mein Wohnort ist 80 km (einfache Entfernung) vom Objekt entfernt. Diesen Umstand war bei Einstellung in der Firma bekannt. Jetzt die Frage bekomme ich dien Zuschuß, weil er mir ja tariflich noch zusteht aber nie ausgezahlt wurde. Man hätte mir ein entsprechendes Formular oder sonstwas übergeben zum Ausfüllen. Bekomme ja auch immer nen Zettle für den Stundennachweis.

  • Willkommen hier im Forum.


    Wenn Du Fragen zum Ablauf hast, wende Dich bitte an uns. Wäre nett, wenn Du auch an unserer Umfrage "wie habe ich von wachleute.de erfahren" teilnimmst. Gerne kannst Du Dich auch ein wenig näher vorstellen.


    Nun zu Deinem Problem.


    Du kannst, wenn überhaupt, drei Monate nachfordern. Wenn, mache dies am besten schriftlich und mindestens per Einschreiben. Musst aber Du entscheiden, ist auch abhängig vom Verhältnis zum AG.


    Diese drei Monate sind ebenfalls im MTV festgelegt:


    >>>>>§ 9 Ausschlussfristen
    1. Sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erlöschen beiderseits
    drei Monate nach Fälligkeit,<<<<<


    Wurdest Du zu dem Objekt versetzt?
    Hast Du Dich konkret dafür beworben oder nur generell bei der Firma?
    Wurde Dir beim Einstellungsgespräch gesagt, dass dies Dein Objekt wird?

  • also man hatte mir bei der Einstellung gesagt das das Objekt so weit weg ist und ich habe gesagt ok. aber das ich einen anspruch auf Fahrtkosten hätte hatte man mir verschwiegen.


    nun bin ich in die Nähe des Objektes gezogen udn habe weniger Entfernung aber ab udn an muß ich an ein anderes Objekt zur Aushilfe und da beträgt die anfahrt alleine schon 61 km. für diese entfernung kann ich fahrtkosten beantragen bzw. geltend machen?

  • Im Mantel ist die Rede davon, dass bei Versetzung ein Fahrkostenzuschuß anfällt.

    Einmal editiert, zuletzt von daffi ()

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