Freischichten und Dienstplanung

  • Hallo,


    also noch mal das leidige Thema Freischichten...
    Ich bin momentan auf dem Stand, dass bei Freischichten zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn mindestens 35 Stunden Freizeit liegen müssen, was aber bei uns keinerlei Beachtung findet und ich es jetzt leid bin...


    Für alle die mir jetzt zu einem anderem Job raten... Ist in Arbeit, nur bis Dato will ich diesen Umstand nicht mehr in Kauf nehmen und ich will/werde mich dagegen zu wehr setzen! (Ist mir auch egal, obs mich den Job kostet, meine Gesundheit ist mir wichtiger...!))


    Es ist sicherlich nicht so, dass ich nicht dazu bereit bin, wenn es mal nicht anders geht, aber eben nicht aus reiner mutwillig- oder Unfähigkeit!


    Und wenn ich meinen Dienstplan für den kommenden Monat sehe, kommt mir alles hoch!


    Erst letzten Monat hatte ich mehrere kurze Wechsel mit 24 Std. Freizeit...! Sämtliche Freischichtwünsche wurden abgelehnt und und und... Es reicht!
    Und nächsten Monat habe ich dann in der ersten Monatshälfte jeden zweiten bzw. dritten Tag Frei , was bei Nachtschichten ne ganz tolle Sache ist, da man dann ja auch soviel von seiner Freischicht hat und von insgesamt 6 freien Tagen, habe ich an 3en weniger als 35 Std. Freizeit und danach geht’s dann 15 Tage am Stück durch...


    Zu den Freischichten habe ich Länderspezifisch für die Pfalz nix gefunden, also gehe ich davon aus, dass die 35 Std. Freizeit auch hier gelten, wenn man Frei hat...
    Nur wie sieht es mit den einzelnen Freischichten aus oder aber mit den 15 Tagen am Stück?


    Gibt es da keine Fürsorgepflicht oder aber zumindest eine Regelung, dass Freischichten für den Arbeitnehmer und nicht für den Arbeitgeber sind???


    Mein Plan ist halt einen Brief zu schreiben, nur will ich mein Anliegen nicht nur persönlich begründen, sondern auch darauf hinweisen, dass es Unrechtmäßig ist...


    Boomer

  • Im Manteltarifvertrag (bundesweite Regelung) heißt es im § 8 Freizeit:


    1. Jeder Arbeitnehmer hat pro Woche einen Anspruch auf mindestens eine unbezahlte Freischicht. Im Rahmen von Schichtsystemen kann von dieser Regelung abgewichen werden. Die arbeitsfreie Zeit muß zusammenhängend mindestens 35 Stunden betragen. Die entsprechenden Wünsche des Arbeitnehmers sind mit dem Betrieb so rechtzeitig zu besprechen, daß eine Gefährdung der dienstplanmäßigen Einteilung nicht eintreten kann.


    2. Abweichend von § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz ist für die Arbeit an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag kein Ersatzruhetag zu gewähren.


    Der mit ver.di abgeschlossene Manteltarifvertrag ist gültig ab 1. September 2005 und kann erstmals zum 30. September 2010 gekündigt werden.

  • Ich will nicht zu weit vorgreifen. Ich müsste selber nachschlagen. Aber....


    Zitat

    Im Rahmen von Schichtsystemen kann von dieser Regelung abgewichen werden

    besagt schon einiges.
    Aber nun zu den Fakten:


    Auszug aus dem MTV Stand 01.12.06 §6 Abs. 1.1/ 1.2:



    und:


    Zitat

    2.2. Abweichend von Ziffer 1.2. beträgt die Ruhezeit nach einer 24-Stunden-
    Schicht in der Regel 24 Stunden.


    Im Beispiel von Boomer sind folgende Punkte klar zu trennen: Freizeit und Ruhezeit zwischen die Schichten.
    Um es genau und konkret zu beantworten müsste ich den gesamten Monatsplan sehen.


    sffy

    Einmal editiert, zuletzt von sffy ()

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