Überfall auf dem Arbeitsweg wird als Arbeitsunfall angesehen

  • Das Hessische Landessozialgericht gab am heutigen Dienstag einem Bauingenieur aus Offenbach Recht, der auf dem Weg zur Arbeit Opfer eines bewaffneten Überfalls durch einen Unbekannten wurde.
    Die Berufsgenossenschaft wollte den Überfall nicht als Arbeitsunfall anerkennen, unterlag jedoch vor Gericht, da sie nicht beweisen konnte, dass die Tat ausschließlich im privaten Bereich des Klägers einzuordnen war. Focus
    Trotz dieses Urteils wünsche ich mir nicht so etwas zu erleben.