Symphatiestreiks sind rechtens

  • so entschied das BAG!


    Gewerkschaften d??rfen in Betrieben zu Streiks aufrufen, die nur der Unterst??tzung eines Arbeitskampfes in einem anderen Unternehmen dienen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden und ist damit von seinen bisherigen Grunds?¤tzen zum Sympathiestreik abger??ckt (Az.: 1 AZR 396/06).
    Die Erfurter Richter haben dabei abermals die Rolle der Gewerkschaften in tariflichen Auseinandersetzungen mit Arbeitgebern gest?¤rkt. Erst Ende April haben sie in einem umstrittenen Urteil auch Arbeitsk?¤mpfe zur Verhinderung von Standortentscheidungen eines Unternehmens zugelassen.
    "Gewerkschaftliche Streiks, die der Unterst??tzung eines in einem anderen Tarifgebiet gef??hrten Hauptarbeitskampfes dienen, unterfallen der durch Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz gew?¤hrleisteten Bet?¤tigungsfreiheit von Gewerkschaften", betonten die Richter in einer am Mittwoch ver??ffentlichten Entscheidung. Sie seien nur dann rechtswidrig, wenn sie gegen den Grundsatz der Verh?¤ltnism?¤??igkeit verstie??en.

    zitiert aus: F.A.Z., 21.06.2007, Nr. 141 / Seite 13


    kompletter Text: http://www.faz.net/s/RubA5A53E…Tpl~Ecommon~Scontent.html


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