Zuschl?¤ge auf den gesamten Lohn

  • bereits im August des Vorjahres, hat das Bundesarbeitsgericht ein Urteil gef?¤llt nachdem Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschl?¤ge f??r Kollegen mit IHK Zulage auf den kompletten Lohn und nicht nur den Grundlohn zu zahlen ist.
    Im konkreten Fall ging es um einen Berliner Wachmann, welcher zum Grundlohn von 5,25 â?? eine IHK Zulage in H??he von 2,19 â?? erh?¤lt. Der AG wollte lediglich auf die 5,25 â?? Zuschl?¤ge bezahlen.
    Die Gerichte - bis hin zur h??chsten Instanz dem BAG haben jedoch entschieden, das auch die Zulage einzubeziehen ist in die zahlung von Zuschl?¤gen.


    Urteil 4 AZR 489/05 liegt vor


    ea.dsm