Kein Verdienst bei geringf??gigen Einsatz durch Arbeitgeber trotz Vollzeitvertrag

  • Wie verh?¤lt es sich im vorliegenden Fall, der im Wachgewerbe gar nicht so selten vorkommt...


    Eine IHK Vollzeitkraft, die vorher ein Stammobjekt hatte, dieses aber jetzt nicht mehr vorhanden ist.


    Diese IHK Kraft h?¤ngt also quasi zwischen den St??hlen weil der Mitarbeiter so gesehen ??ber ist...


    Der AG entl?¤sst aber nicht, sondern setzt diese IHK Kraft jetzt auf andere Objekte ein als Aushilfe f??r die Stammbesatzung bei Krankheit, Urlaub usw...


    Nun kann es durchaus vorkommen dass dieser Mitarbeiter ??berhaubt nicht auf seine Std kommt, ( 172 std, wenn man von einer 40 std woche ausgeht, was bei einem vollzeitbesch?¤ftigten der fall ist)...


    im arbeitsvertrag steht keine festgelegte Stdzahl was erst recht mindestens 35-40 std woche begr??ndet bei vollzeitbesch?¤ftigung...


    Dieser Mitarbeiter kann dann das Pech haben und geht mit 70, 120 oder noch weniger std im monat nach hause...


    Der AG zahlt nicht die Differenz der restlichlichen Std nach dem motto tut uns leid pech gehabt wir haben im moment nicht mehr....


    meiner meinung nach darf der arbeitgeber so nicht vorgehen...



    was hat dieser mitarbeiter f??r m??glichkeiten...?

  • das wird davon abh?¤ngen, was im Tarifvertrag steht. Der aktuelle Bundesmantel enth?¤lt dazu leider keine vern??nftige Information (jedenfalls kann ich keine entdecken). Die Materie ist m.E. bedauerlicherweise schlampig verhandelt und eine gummiartige z?¤he Masse. Ich w??rde davon ausgehen, das es 173 Stunden sein sollten, welche auch zu bezahlen sind.
    Der Arbeitsvertrag scheint ja von einer Vollzeitkraft auszugehen.
    Ich pers??nlich w??rde im konkreten Fall meinen AG freundlich darauf hinweisen und mir parallel von einem Rechtskundigen der Gewerkschaft beraten lassen.


    ea.dsm

  • Bei uns war das vor 2 Jahren so, als einige Kollegen aus einem Objekt raus mu??ten.
    Die haben einen Arbeitsvertrag ??ber 282 Mindeststunden, wurden dann auf Tournee zur Einweisung in allen m??glichen Objekten geschickt, damit sie die 282 Stunden bekommen.
    Wenn einer dann vielleicht nur 260 Stunden hatte bekam er die Differenz so.
    Solange bis ein neues Objekt bezugsfertig ist. Auf ne Klage wollte sich unser Unternehmen nicht einlassen.

  • [quote author=Arwed link=topic=2615.msg17870#msg17870 date=1176206171]
    Bei uns war das vor 2 Jahren so, als einige Kollegen aus einem Objekt raus mu??ten.
    Die haben einen Arbeitsvertrag ??ber 282 Mindeststunden, wurden dann auf Tournee zur Einweisung in allen m??glichen Objekten geschickt, damit sie die 282 Stunden bekommen.
    Wenn einer dann vielleicht nur 260 Stunden hatte bekam er die Differenz so.
    Solange bis ein neues Objekt bezugsfertig ist. Auf ne Klage wollte sich unser Unternehmen nicht einlassen.
    [/quote]


    Das ist klar, wenn die Anzahl der STD im Arbeitsvertrag festgelegt ist...


    Wie verh?¤lt es sich aber, wenn die Anzahl nicht festgelegt ist, aber ein Vollzeitarbeitsvertrag besteht ?


    Ist der AG dann auch noch verpflichtet, auch bei nicht oder teilweise geleisteten STD (die STD sind vom AG nicht zur Verf??gung gestellt worden) mindestens 172 Std bzw. die Differenz bis 172 STD (abgeleitet von einer 35-40STD Woche Vollzeitbesch?¤ftigung) zu bezahlen ?


    Oder kann der AG mit Recht sagen "Aus die Maus "wir haben nur 40 STD... Pech gehabt...?


    Das ist die kleine aber entscheidende Feinheit...


    Arbeitsvertrag mit und ohne festgelegte Monatsstundenzahl...


    Wobei mein Rechtsverst?¤ndnis mir sagt, das ein Vollzeitarbeitsvertrag auch ohne festgelegte Monatsstundenzahl trotzdem von mindestens 172 STD ausgeht solange nichts anderes festgeschrieben wurde.. (z.b. nur 140 STD)

    Einmal editiert, zuletzt von Moltofill ()

  • Ich kann auch nur sagen, wie es bei uns gehandhabt wird, der AG zahlt diese 172 St. aber so wenig hatten wir Festbesch?¤ftigten noch nie.
    Was sagt der Betriebsrat? Auch eine Erstberatung durch Fachanwalt f??r Arbeitsrecht ist zu empfehlen. Die Erstberatung ist nicht teuer, richtet sich nach dem Streitwert. Solltest Du in der Gewerkschaft sein, gehe zu deren Rechtsberatung.

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