Wie verh?¤lt es sich im vorliegenden Fall, der im Wachgewerbe gar nicht so selten vorkommt...
Eine IHK Vollzeitkraft, die vorher ein Stammobjekt hatte, dieses aber jetzt nicht mehr vorhanden ist.
Diese IHK Kraft h?¤ngt also quasi zwischen den St??hlen weil der Mitarbeiter so gesehen ??ber ist...
Der AG entl?¤sst aber nicht, sondern setzt diese IHK Kraft jetzt auf andere Objekte ein als Aushilfe f??r die Stammbesatzung bei Krankheit, Urlaub usw...
Nun kann es durchaus vorkommen dass dieser Mitarbeiter ??berhaubt nicht auf seine Std kommt, ( 172 std, wenn man von einer 40 std woche ausgeht, was bei einem vollzeitbesch?¤ftigten der fall ist)...
im arbeitsvertrag steht keine festgelegte Stdzahl was erst recht mindestens 35-40 std woche begr??ndet bei vollzeitbesch?¤ftigung...
Dieser Mitarbeiter kann dann das Pech haben und geht mit 70, 120 oder noch weniger std im monat nach hause...
Der AG zahlt nicht die Differenz der restlichlichen Std nach dem motto tut uns leid pech gehabt wir haben im moment nicht mehr....
meiner meinung nach darf der arbeitgeber so nicht vorgehen...
was hat dieser mitarbeiter f??r m??glichkeiten...?