Frage zu diversen Themen im Arbeitsrecht

  • Guten morgen!


    Zun?¤chst mal ein Hallo an alle, bin neu hier und in diesem Bereich hoffentlich richtig, wenn ich ein paar Fragen zum Arbeitsrecht habe?!


    Hier nun meine Fragen:


    1. Welcher Tarif ist g??ltig?
    Meine Firma hat ihren Sitz in Baden-W??rttemberg. Laut Vertrag steht mir Entgelt nach Tarif zu.
    Mein T?¤tigkeiten umfassen folgende:
    - Objektschutz in Rheinland-Pfalz
    - Revier- und Sonderbewachungen in Baden W??rttemberg
    - Sonderbewachungen in Hessen


    Welcher Tarif gilt nun? Immer der des Arbeitsortes? Oder der des Sitzes der Firma?
    Und wenn im Vertrag steht, dass der Tarif des jeweiligen Arbeitsortes gilt, ist das dann rechtswirksam?



    2. Lohnnachforderung
    Nach den oben gemachten Angaben stellt sich dann die Frage, in wie weit ich eine Lohnnachforderung stellen kann?
    Und wie weit darf die zur??ck gehen?



    3. Zwangsversetzung
    Bevor ich das Objekt in Rheinland-Pfalz hatte, war ich in Baden W??rttemberg. Dort hatte ich Netto 1.600-1.800 Euro.
    Der Kunde des Objekts hat mich unter nicht haltbaren Gr??nden dort raus geworfen. Besagte Gr??nde wurden hinreichend schriftlich widerlegt.
    Mein Arbeitgeber hat mich daraufhin in ein Objekt in Rheinland-Pfalz versetzt, anstatt der Sache nachzugehen.
    Nun verdiene ich zwischen 900-1.100 Euro Netto. Ist dies zul?¤ssig? Oder muss er mir zumindest bis Betrag X eine Entsch?¤digung zahlen bzw. muss er mir nicht sogar einen ?¤hnlichen Verdienst organisieren? Urspr??nglich war ich n?¤mlich f??r das Objekt in BaW?? eingestellt und habe nun einen neuen Vertrag, den ich vor 6 Monaten unter K??ndigungsandrohung unterschrieben habe.



    So, das w?¤ren meine Fragen, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
    W?¤re auch nett, wenn ich die entsprechenden Gesetze und vielleicht auch Paragraphen erfahren k??nnte, um das jeweils nachlesen zu k??nnen bzw. und meinen Arbeitgeber auf diese Gesetze hinweisen zu k??nnen.


    Danke schonmal im Voraus!

    Einmal editiert, zuletzt von Eruth ()

  • Hallo Eruth :cheesy: herzlich willkommen auf Wachleute.de
    Eine Versetzung muss auch vom Betriebsrat genehmigt werden.
    Zu den tariflichen Dingen, hier ist entscheident, wo die tats?¤chliche Arbeitskraft erbracht wird. Schau bitte im Mantelrahmentarifvertrag von 01.01.2007 ich glaube der § 13.
    Inwieweit du Lohnnachforderungen stellen kannst, sollte ein Anwalt besser beurteilen k??nnen. (Stichwort verbotene Rechtsberatung)
    Sorry f??r die etwas "k??hle" Reaktion. ;)

  • Danke f??r die schnelle Antwort, sie war keinesfalls k??hl, sondern einfach klar und sachlich - genau, was ich wollte ;)
    Vielleicht wei?? ja noch jemand was zu dem Thema und kann noch "seinen Senf dazugeben", w?¤re sch??n!


    Einen Betriebsrat haben wir keinen, das leiere ich zur Zeit gerade mit Ver.di an, habe da am 22. Januar Termin.
    Wo finde ich den Mantelrahmentarifvertrag? Im Downloadbereich war er nicht zu finden - oder habe ich ihn nur ??bersehen?


    Wo wir gerade dabei sind: Wo gibts eine Download-M??glichkeit f??r folgende Gesetzestexte:
    - Arbeitsrecht
    - Lohn und Gehalt (wegen Nachforderung)
    - K??ndigungsrecht
    - weitere wichtige Gesetze


    Dann spare ich mir den Anwalt und kann selbst nachschauen, denn die Regelungen sind mir zum Teil bekannt, mir fehlen nur die genauen Wortlaute und die dazugeh??reigen Paragraphen im Gesetz.

  • Eruth


    Die derzeit aktuellen Tarifvertr?¤ge findet nicht bei ver.di, denen ist offenkundig ihr Urlaub wichtiger, sondern ??bersichtlich aufgelistet unter
    http://www.bdws.de/cms/index.p…task=view&id=14&Itemid=91


    Kopien davon kosten allerdings, von ver.di gibt's einzelne Gratisexemplare bei Mitgliedschaft; es schwirren auch Downloads herum...


    Mit den arbeitsrechtlichen Fragen solltest Dich an ein anders Forum wenden, z.B. Forum Deutsches Recht:
    http://www.recht.de/links/?menue=Rechtsgebiete


    Auch bei http://www.123recht.de gibt es Fall-spezifische Diskussionsm??glichkeiten