Bereitschaft z?¤hlt voll zur Arbeitszeit

  • Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 02.01.07


    Bereitschaftsdienste werden ab Januar voll auf die regul?¤re Wochenarbeitszeit angerechnet. Arbeit in Rufbereitschaft ist nach Auslaufen einer ??bergangsregelung zum 1.Januar 2007 grunds?¤tzlich nur noch dann erlaubt, wenn die gesetzliche H??chstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche eingehalten wird. Auf diese wichtige ??nderung des Arbeitszeitgesetzes macht das Bundesarbeitsministerium in Berlin aufmerksam.


    Allerdings handelt es sich bei der H??chstarbeitszeit um einen Durchschnittswert. So ist es zul?¤ssig, dass Arbeitnehmerkurzfristig mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, wenn die ??berstunden innerhalb von sechs Wochen ausgeglichen werden. Der Ausgleichszeitraum kann per Tarifvertrag auch auf ein Jahr verl?¤ngert werden. Eine Ausweitung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit ??ber 48 Stunden hinaus ist nur dann zul?¤ssig, wenn der tarifvertrag eine entsprechende Regelung enth?¤lt und jeder betroffene Arbeitnehmer der Mehrarbeit individuell zustimmt-das ist die sogenannte Opt-out-Klausel.


    Die Arbeitszeit pro Werktag darf einschlie??lich Bereitschaftsdienst und Ruhepausen durch den Tarifvertrag H??chstens auf 24 Stunden verl?¤ngert werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als zw??lf Stunden hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden.
    In der Folge der Rechtsprechung des Europ?¤ischen Gerichtshofes zum Bereitschaftsdienst war das Arbeitszeitgesetz zum 1.Januar 2004 ge?¤ndert worden. Seit der ??nderung gelten Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst in vollem Umfang als Arbeitszeit. Bis 31.Dezember 2006 galt allerdings eine ??bergangsfrist, in der sich Arbeitgeber auf das neue Arbeitszeitrecht einstellen sollten. ddp



    Danke an harry1958 ;)

  • Ich bin in 3 Jahren Wach- und Sicherheitsdienst (12 Objekte) leider noch immer nicht dahinter gekommen, was in diesem Gewerbe "Bereitschaftsdienst" sein soll. Alle denkbaren Unterlagen geben daf??r nichts her.


    Anfangs meinte ich, Bereitschaftsdienst liege vor, wenn man in einer 12-st??ndigen Nachtschicht nur einen Rundgang von 2,5 Stunden zu absolvieren hat und die ??brige Zeit "in Bereitschaft" in der Pf??rtnerloge herumsitzen (und fernsehen) darf. Ist aber nicht richtig, alles z?¤hlt zur 12-st??ndigen "Arbeitszeit" und wird als solche auch anstandslos bezahlt.


    Dann meinte ich, ein Alarmverfolger befinde sich in "Bereitsschaft" so lange bis er den Alarm zu verfolgen beginnt. Ist aber auch nicht richtig, ist alles Arbeitszeit.


    Kann mich jemand aufkl?¤ren? Vielen Dank im Voraus!
    PS: Bereitschaftdienst bei Polizei, Feuerwehr und Krankenhaus meine ich nicht...

  • "Arbeitsbereitschaft" im umgangssprachlichen Sinne und unter Betrachtung der T?¤tigkeiten in unserem Gewerbe ist nicht in der eigentlichen rechtlichen Definition zu betrachten.


    Eine echte rechtliche Arbeitsbereitschaft wie von dir dargestellt (im Sinne : dienstfrei und r?¤umlich anwesend, aber jederzeit bereit eine dann zugewiesene T?¤tigkeit aufzunehmen) gibt es sicherlich mit Ausnahme von z.B. Werkfeuerwehren im 24-Std.-Dienst sehr selten.


    Die oftmals angesprochene "Arbeitsbereitschaft" bezeichnet beispielsweise eine Anwesenheit an einem definierten Dienstort wo au??er sporadischen Kontrollt?¤tigkeiten (z.B. ??berwachung von autom. Gefahrenmeldesystemen und Zutrittskontrollsystemen) auch eine hohe zeitanteilige "Anwesenheit" gefordert ist. Hierbei ("Arbeitsbereitschaft") ist der Mitarbeiter jederzeit in der Lage aus einer ruhenden Arbeitst?¤tigkeit (keine ruhende Lage :grin:) die geforderte Leistung aufzunehmen. Dies wird z.B. in den tarifvertraglichen und arbeitszeitrechtlichen Begriffsbestimmung so dargestellt.

  • [quote author=Callamon link=topic=2163.msg13698#msg13698 date=1168345623]
    "Arbeitsbereitschaft" im umgangssprachlichen Sinne und unter Betrachtung der T?¤tigkeiten in unserem Gewerbe ist nicht in der eigentlichen rechtlichen Definition zu betrachten.
    ............


    [/quote]


    Potz BLitz! Das haut einen um- der Tarifvertrag ist also umgangssprachlich abgeschlossen und bedarf eines Volljuristen zum rechtlichen Verst?¤ndnis. Merci vielmals - werde vielleicht doch noch den Niedrigstlohn-Wachjob aufgeben und ins schon mal angestrebte Jura-Seniorenstudium wechseln, vielleicht bekomme ich dann auch Baf??g...

  • [quote author=elwach link=topic=2163.msg13680#msg13680 date=1168318816]
    Anfangs meinte ich, Bereitschaftsdienst liege vor, wenn man in einer 12-st??ndigen Nachtschicht nur einen Rundgang von 2,5 Stunden zu absolvieren hat und die ??brige Zeit "in Bereitschaft" in der Pf??rtnerloge herumsitzen (und fernsehen) darf. Ist aber nicht richtig, alles z?¤hlt zur 12-st??ndigen "Arbeitszeit" und wird als solche auch anstandslos bezahlt.
    [/quote]
    gek??rzt von mir
    Wie Du oben siehst, mu?? Dein AG das auch.
    Ich glaube, das die Bereitschaft in unseren Tarifvertr?¤gen steht, um 12 Stunden Schichten und 72 Stunden pro Woche mit dem Arbeitszeitgesetz zu vereinbaren.

    Einmal editiert, zuletzt von harry1958 ()

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